Nordrhein-WestfalenNeubaur: "Havarie, aber kein Untergang" nach OVG-Urteil

Dass das Oberverwaltungsgericht den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärte, sorgt für Unsicherheit. Die zuständige Wirtschaftsministerin verweist auf noch ausstehende Prüfungen und bietet Hilfe an.
Düsseldorf/Münster (dpa/lnw) - Nach einem möglicherweise folgenschweren Gerichtsurteil hat Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) klargestellt, dass die Rohstoffgewinnung für die Bauindustrie durchgehend sichergestellt sei. Im nordrhein-westfälischen Landtag reagierte sie in einer Aktuellen Stunde auf Fragen mehrerer Abgeordneter zu den Folgen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts in Münster, das am vergangenen Freitag den für das Ruhrgebiet wichtigen Regionalplan Ruhr komplett für unwirksam erklärt hatte. Die Entscheidung sei "eine Havarie, aber kein Untergang", so die Ministerin.
In dem Verfahren ging es eigentlich nur um die Regelungen des Regionalplans zum Abbau von Sand und Kies am Niederrhein. Doch am Ende der mündlichen Verhandlung entschied der 22. Senat, dass der gesamte Plan unwirksam sei. Dieser ist das zentrale Instrument für die langfristige Entwicklung der Region. Dabei geht es auch um den Wohnungsbau, Windkraftanlagen oder Gewerbegebiete, in denen neue Arbeitsplätze entstehen sollen.
Neubaur bleibt gelassen und will Prüfung abwarten
"Hinter jedem Regionalplan stehen konkrete Entscheidungen, die die Menschen berühren", sagte die Ministerin. Dennoch rief sie im Plenum dazu auf, gelassen zu bleiben. Bisher liege nur die mündliche Urteilsbegründung vor. Der betroffene Regionalverband Ruhr habe das Recht, jetzt in Ruhe zu prüfen, was zu tun sei. Schuldzuschreibungen sollten bis dahin unterbleiben.
Der gekippte Plan gelte weiterhin, da das Urteil aus Münster noch nicht rechtskräftig sei, sagte Neubaur. Eine Sprecherin des OVG bestätigte der Deutschen Presse-Agentur diese Rechtsauffassung auf Nachfrage. Möglich ist noch, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Entscheidung aus Münster beschäftigt. Der gekippte Plan muss nach Einschätzung der Ministerin sogar so lange angewendet werden, bis das Urteil rechtskräftig ist. Diese Bewertung sei keine politische Empfehlung, betonte Neubaur, sondern eine juristische Vorgabe.
Schlagzeilen sorgen für Unsicherheit
Die Frage, ob die Landesregierung konkrete Hinweise auf gestoppte Investitionsprojekte habe, verneinte Neubaur. Nach ihrer Schilderung habe sie bei Gesprächen am Wochenende betroffene Kommunen darum gebeten, Listen zu erstellen, "um zu schauen, wo Fehler in der Planung geheilt werden können", sagte die Ministerin. "Wenn vor Ort Probleme bekannt sind, helfen wir gerne."
Neubaur gestand ein, dass allein die Schlagzeilen aus der vergangenen Woche nach dem Urteil für Unsicherheiten gesorgt hätten – nicht nur im Ruhrgebiet, sondern auch in anderen Regionen in NRW. "Wir brauchen Sicherheit für die Region", so die Ministerin. Ihr Ziel für die Zukunft sei es deshalb, Geschwindigkeit und Rechtssicherheit noch anders zueinander zu bringen. "Es braucht Reparaturen, dafür gibt es Instrumente, die wir einsetzen können, wenn der Regionalverband uns darum bittet", sagte Neubaur abschließend.