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Nordrhein-WestfalenSchnelles Aus für Abgeordneten-Zuschlag zur Altersversorgung

16.12.2025, 16:26 Uhr
Der-Landtag-hat-sein-eigenes-Abgeordnetengesetz-kurzfristig-geaendert

Politiker nehmen den eigenen Rentenzuschlag zurück – und sparen so mehr als 100.000 Euro in einem Jahr ein. Was steckt hinter dem plötzlichen Kurswechsel im Landtag?

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der nordrhein-westfälische Landtag hat einen erst im Frühjahr beschlossenen Versorgungszuschlag für Abgeordnete und ihre Hinterbliebenen wieder kassiert. Mit den Stimmen aller fünf Landtagsfraktionen wurden die entsprechenden Passagen im Abgeordnetengesetz des Landes rückwirkend wieder aufgehoben. Im kommenden Jahr ist durch die Kehrtwende laut Gesetzentwurf mit Einsparungen in Höhe von rund 100.000 Euro zu rechnen.

Er müsse für alle vier antragstellenden Fraktionen einräumen, dass die gesetzliche Neuregelung unbeabsichtigte Folgewirkungen haben könne, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Matthias Kerkhoff, auch im Namen von SPD, Grünen und der FDP. Sie hatten das Gesetz im März zusammen beschlossen.

Der nun schon wieder zur Streichung anstehende Paragraf könne zu negativen steuerlichen Effekten bei Abgeordneten führen, begründete Kerkhoff die Rolle rückwärts. "Wir bedauern, dass diese möglichen Effekte im Vorfeld nicht ausreichend geprüft wurden."

Irrtum oder Griff ins Portemonnaie?

Der AfD-Abgeordnete Christian Loose, der als einziger weiterer Abgeordneter das Wort ergriff, verhöhnte die Erklärung und sprach stattdessen von einem Griff ins Portemonnaie der Steuerzahler: "Sie haben sich an Ihrer eigenen Gier verschluckt", warf er den anderen Fraktionen vor.

"Ihnen reichte eine Abgeordnetenrente von rund 1.800 Euro nach zehn Jahren Mitgliedschaft im Landtag NRW nicht aus", sagte Loose. "Sie wollten mehr" – obwohl ein Durchschnittsverdiener für die gleiche Rente 45 Jahre arbeiten müsse.

"Geschenke ja bitte – Steuern nein danke"

"Sie wollten nicht selber zahlen, sie wollten, dass der Staat was dazu gibt", legte der Oppositionspolitiker nach. Dabei hätten die anderen Fraktionen offensichtlich die Rechnung nicht mit dem Finanzamt gemacht. Daher die Rückabwicklung nach dem Motto: "Geschenke nehmen – ja bitte, aber Steuern zahlen – nein, danke."

Auch aus Sicht des Bundes der Steuerzahler hatte sich der Landtag mit seinem "Renten-Coup" vom Frühjahr schlicht verzockt. "Es hat sich herausgestellt, dass der beschlossene Versorgungszuschlag Steuerpflichten auslöst und die Abgeordneten teilweise mehrere tausend Euro Steuern zahlen müssten", erklärte der Landesvorsitzende Rik Steinheuer in einer Mitteilung.

Kein Durchblick mehr beim Aufweichen der Diäten-Reform?

Nachdem der Landtag sich vor rund 20 Jahren für eine transparente Diätenreform ohne staatliche Privilegien entschieden habe, sei dieser Systemwechsel im Laufe der Zeit Schritt für Schritt auf Kosten der Steuerzahler wieder aufgeweicht worden.

"Die ständigen Veränderungen haben das System der Abgeordnetenentschädigung und ihrer Altersversorgung so intransparent gemacht, dass die Abgeordneten ein Gesetz verabschiedet haben, dessen Folgen sie nicht überblicken konnten", sagte Steinheuer. Es sei nun die einzig richtige Entscheidung, den "Zuschlag aus den Taschen der Steuerzahler wieder abzuschaffen".

Bund der Steuerzahler fordert mehr Eigenvorsorge

Der Bund der Steuerzahler schlägt vor, dass die Abgeordneten aus dem Versorgungswerk aussteigen und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn sie ihre Altersversorgung aus dem Versorgungswerk für nicht auskömmlich hielten. Oder sie sollten "schlicht und einfach ergänzende private Vorsorge betreiben – so wie zahllose Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer auch".

Veränderungen im System der Altersversorgung der Abgeordneten seien weiterhin notwendig, sagte auch der CDU-Politiker Kerkhoff. Wesentliche Parameter hätten sich seit der Diätenreform ungünstiger entwickelt als damals angenommen. Deshalb müsse das System zukunftsfest und stabil aufgestellt werden.

"Das darf allerdings nicht dazu führen, dass der Landtag im nächsten Jahr ein neues Gesetz mit steueroptimierten Zuschlägen verabschiedet", warnte der Steuerzahlerbund.

Zum Jahresende ist Schluss mit Versorgungszuschlag

Zunächst setzt der Landtag auf eine Übergangsvorschrift: Für Rentnerinnen und Rentner des Versorgungswerks der Landtagsabgeordneten, die bereits seit Juli 2025 einen Zuschlag aus Landesmitteln erhalten haben, wird dieser nur noch bis zum Jahresende gezahlt wird. Rückforderungen bisher erhaltener Zuschläge wird es nicht geben.

Quelle: dpa

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