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Nordrhein-WestfalenVerband: Gebühren für Rettungseinsätze nicht vom Tisch

10.06.2026, 11:40 Uhr
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Wer zahlt, wenn Krankenkassen nur noch teilweise für die Kosten von Rettungseinsätzen aufkommen? Kommunen warnen davor, dass sie bald womöglich Gebühren von Patienten erheben müssen.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Streit um die Kosten für Rettungsdienste sind hohe Eigenanteile für Patienten noch nicht vom Tisch. Der Städte- und Gemeindebund warnt, der Kompromissvorschlag der Landesregierung reiße ein "riesiges Finanzierungsloch bei den Städten und Gemeinden". Die Kommunen dürften diesen Fehlbetrag aber schon rein rechtlich nicht einfach aus Steuermitteln ausgleichen - sondern müssten über die Erhebung von Gebühren nachdenken.

Die NRW-Landesregierung hatte am Dienstag einen Vorschlag vorgelegt, dem zufolge die Krankenkassen für einen Teil der Einsätze nicht mehr voll bezahlen würden. Auf den restlichen Kosten würden zunächst Städte und Kreise sitzenbleiben, die für den Rettungsdienst verantwortlich sind.

Laut Kommunalabgabengesetz und Gemeindeordnung "darf der Rettungsdienst durch die kommunalen Haushalte nicht steuerfinanziert werden", betonte der Sprecher des Städte- und Gemeindebunds. "Der Rettungsdienst ist eine individuell zurechenbare Leistung, und daher hat die Gebührenerhebung hier rechtlichen Vorrang." Heißt: Wenn die Krankenkassen die Kosten für den Rettungsdienst nicht komplett bezahlen, müsste der Fehlbetrag wohl bei den Patienten in Rechnung gestellt werden.

Dieses Szenario wollten alle Beteiligten bei den Verhandlungen eigentlich verhindern.

Streit um die Kosten für sogenannte Fehlfahrten

Kommunen und Krankenkassen streiten seit Monaten, wer für Einsätze bezahlt, bei denen am Ende kein Patient ins Krankenhaus gebracht wird. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen für solche sogenannten Fehlfahrten seit Anfang dieses Jahres eigentlich überhaupt nicht mehr zahlen und berufen sich dabei auf geltende Bundesgesetze und ein Gerichtsurteil aus Brandenburg.

Die Landesregierung hatte in dem Streit am Dienstag einen Vorschlag vorgelegt, demzufolge die Kassen übergangsweise für 2026 höchstens die Hälfte der Kosten für solche Einsätze übernehmen würden.

SPD kritisiert "Friss oder stirb-Angebot"

Die SPD-Fraktion warf der Landesregierung vor, den Kommunen "ein Friss oder stirb-Angebot" vorgelegt zu haben. Der Lösungsvorschlag der Landesregierung bleibe "weit hinter dem zurück", was Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gebraucht hätten, sagte Fraktionsvize Lisa-Kristin Kapteinat.

Quelle: dpa

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