Nordrhein-WestfalenVorwurf der Freiheitsberaubung von Behinderten vor Gericht

Der Fall beschäftigt Behörden seit Jahren. In einer Behinderteneinrichtung soll es zu strafbaren Handlungen gekommen sein. Vier Personen sind angeklagt.
Bad Oeynhausen/Bielefeld (dpa/lnw) - Der Fall der mutmaßlichen Freiheitsberaubung von Bewohnern in einer Behinderteneinrichtung in Bad Oeynhausen wird vor Gericht verhandelt. Das Landgericht Bielefeld hat die Anklage gegen drei Leitungskräfte und einen Arzt eines Geschäftsbereiches überwiegend zur Hauptverhandlung zugelassen, teilte ein Sprecher mit.
Die Staatsanwaltschaft werfe den Angeklagten vor, von 2014 bis Anfang Oktober 2019 Bewohnern des Geschäftsbereiches der Einrichtung in zahlreichen Fällen die Freiheit entzogen und ihre Gesundheit geschädigt zu haben. Bewohner sollen laut Anklage in einem gesonderten Raum oder im eigenen Zimmer eingesperrt worden sein. Es soll auch Fixierungen gegeben haben.
Zwei der vier Angeklagten werde gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die beiden sollen Mitarbeiter angewiesen haben, bei verschiedenen Bewohnern in Krisensituationen CS-Gas anzuwenden, das auch als Tränengas bekannt ist. Einem Angeklagten werden 170 und damit die meisten strafbaren Handlungen vorgeworfen. Bei den anderen Angeklagten sind zwischen 7 und 34.
Gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens bei einem Teil der Vorwürfe habe die Staatsanwaltschaft Bielefeld Beschwerde eingelegt.