Rheinland-Pfalz & SaarlandEinsetzung von U-Ausschüssen soll schwieriger werden

Die AfD soll künftig nicht mit eigener Mehrheit Untersuchungsausschüsse im Landtag einsetzen können. Das sieht ein Vorstoß der anderen Parteien vor.
Mainz (dpa/lrs) - Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag soll schwerer werden. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen wollen dafür die Landesverfassung ändern, wie sie gemeinsam in Mainz mitteilten. Die Änderung richtet sich vor allem gegen die AfD. Sie ist die vierte Partei im neuen Landtag und könnte als größte Oppositionspartei mit eigener Mehrheit einen Untersuchungsausschuss zu verschiedenen Themen auf den Weg bringen. CDU und SPD verhandeln derzeit über eine Regierungs-Koalition, die Grünen sind die kleinere Oppositionspartei.
"Untersuchungsausschüsse dürfen niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen", heißt es in der Ankündigung der Abgeordneten Marcus Klein (CDU), Michael Hüttner (SPD) und Carl-Bernhard von Heusinger (Grüne).
Missbrauch des Kontrollinstruments ausschließen
"Aus diesem Grund bedarf es einer Neujustierung, da ein bewusster Missbrauch dieses Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck nicht mehr ausgeschlossen werden kann." Das verbriefte Recht der parlamentarischen Minderheit, einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu können, sei das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Regierung, betonen Klein, Hüttner und von Heusinger.
Quorum von einem Fünftel auf ein Viertel erhöhen
Das für die Einsetzung von U-Ausschüssen notwendige Quorum in der Landesverfassung soll von einem Fünftel der Mitglieder auf ein Viertel der Abgeordneten angehoben werden. Dies entspreche dem Quorum auf Bundesebene sowie in mehreren anderen Bundesländern.
Der Landtagspräsident sei gebeten worden, eine Sitzung des Ältestenrates einzuberufen, um das Verfahren und die Termine festzulegen.
Die AfD hatte bereits U-Ausschüsse angekündigt
Die AfD zieht mit 24 Abgeordneten in den neuen Landtag ein. Nach derzeitigem Recht kann sie damit jederzeit einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dafür reichen 21 von 105 Abgeordneten (ein Fünftel). Zum Thema Coronapolitik hatte sie bereits einen Untersuchungsausschuss angekündigt. Auch andere Themen wie den Sonderurlaub für Landesbeamte hatte der inzwischen abgewählte AfD-Fraktionschef Jan Bollinger schon ins Spiel gebracht.
Nach der Verfassungsänderung sind künftig rechnerisch 26,25 Stimmen notwendig (ein Viertel), um einen U-Ausschuss einzusetzen. Den Angaben zufolge soll die Zahl aufgerundet werden, sodass demnach 27 Stimmen notwendig wären.