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Rheinland-Pfalz & SaarlandHoch: Sonderurlaub für Staatssekretäre ist rechtskonform

22.01.2026, 09:20 Uhr
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Ist die Beurlaubungspraxis von Staatssekretären in Rheinland-Pfalz rechtens? Dazu legt das Wissenschaftsministerium ein Gutachten vor. Die Freien Wähler wollen später auch eins vorstellen.

Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat bei der Beurlaubung beamteter Staatssekretäre einem Gutachten zufolge rechtmäßig gehandelt. Die bestehende Verwaltungspraxis stehe in verfassungsrechtlichem Einklang mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums und sei ausdrücklich zulässig, berichtete das Gesundheits- und Wissenschaftsministerium in Mainz. Dabei bezieht es sich auf ein Gutachten des Staatsrechtlers und ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Professor Udo Di Fabio.

"Das Gutachten stellt klar, dass die Beurlaubung beamteter Staatssekretäre zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dem geltenden Recht entspricht", teilte das Ministerium mit.

Staatssekretäre Wilhelm und Weinberg betroffen

Der ehemalige Gesundheitsstaatssekretär Alexander Wilhelm (SPD) leitet seit 2021 als Geschäftsführer das Landeskrankenhaus in Andernach. Der bisherige Finanz-Staatssekretär Stephan Weinberg (SPD) wird Ende Februar bei der Unimedizin Mainz Nachfolger für die kaufmännische Vorständin Waltraud Kreutz-Gers. Weinberg soll sich um die Konsolidierung der Finanzen der Unimedizin kümmern. Die Unimedizin ist die größte Beteiligung des Landes.

Wegen dieser beiden Personalien in seinem Bereich habe das Ministerium das Gutachten in Auftrag gegeben, hieß es. Damit habe Rechtssicherheit erlangt werden sollen. Der Rechnungshof hatte sich 2022 kritisch über die Beurlaubungen von politischen Beamten geäußert.

Hoch sieht klare und belastbare rechtliche Einordnung

Mit dem Gutachten von Professor Di Fabio liege eine "klare und belastbare rechtliche Einordnung vor", betonte Minister Clemens Hoch (SPD). "Die Landesregierung sieht sich in ihrer verantwortungsbewussten Personalpolitik bestätigt und wird auch künftig auf eine rechtssichere und am Gemeinwohl orientierte Wahrnehmung staatlicher Aufgaben setzen."

Freie Wähler stellen im Laufe des Tages auch ein Gutachten vor

Die Freien Wähler wollen am späten Vormittag ein juristisches Kurzgutachten des Düsseldorfer Professors Till Zimmermann vorstellen, das sich mit der langjährigen Sonderbeurlaubung von Staatssekretären befasst – und deren Konsequenzen. Zimmermann war vor seinem Wechsel an die Düsseldorfer Universität geschäftsführender Direktor des Trierer Instituts für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht.

Quelle: dpa

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