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Rheinland-Pfalz & SaarlandRegelung gegen Verfassungsfeinde wird geprüft

10.02.2026, 04:03 Uhr
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(Foto: Thomas Frey/dpa)

Mit Checks von Mitarbeitern von Abgeordneten und Fraktionen soll verhindert werden, dass Verfassungsfeinde Geld vom Staat kassieren. In einigen Monaten verhandelt der Verfassungsgerichtshof dazu.

Koblenz (dpa/lrs) - Die per Gesetzesänderung im rheinland-pfälzischen Landtag eingeführten Zuverlässigkeitsprüfungen für Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten werden voraussichtlich im Spätsommer vom höchsten Gericht des Landes überprüft. Nach dem Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion ist Ende Januar eine Frist für Stellungnahmen des Landtages und der Landesregierung abgelaufen. Nun sei beabsichtigt, in dem Verfahren am 28. August mündlich zu verhandeln, teilte ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit.

Die Landesregierung habe sich nicht geäußert, vom Landtag sei eine Stellungnahme eingegangen, hieß es vom VGH. Die ist laut Landtagssprecher Marco Sussmann 79 Seiten lang und wurde vom Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments entworfen. An der Rechtsauffassung von Landtagspräsident Hendrik Hering habe sich nichts geändert.

Landtagspräsident von Rechtmäßigkeit überzeugt

"Wir sind überzeugt, dass die vom Landtag beschlossenen Änderungen des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes verfassungskonform sind", sagte Hering selbst. "Es kann und darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden."

Mit einem Landesgesetz zur Änderung des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes waren in Rheinland-Pfalz Zuverlässigkeitsprüfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten sowie Fraktionen eingeführt worden. Verweigern Mitarbeiter diese oder bestehen sie nicht, soll künftig kein Geld mehr fließen. Bei der Prüfung kann auf das Bundeszentralregister zurückgegriffen werden sowie auf Informationen von Verfassungsschutzbehörden sowie des Landeskriminalamtes (LKA).

Rheinland-Pfalz hatte mit dem Vorgehen rechtliches Neuland betreten. Die AfD-Fraktion spricht von einer "Lex AfD" und geht juristisch dagegen vor. Sie stört sich unter anderem auch daran, dass nach der Betrachtung eines Einzelfalls der Landtagspräsident das letzte Wort hat.

Quelle: dpa

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