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Rheinland-Pfalz & SaarlandUrteil: Uneingeschränkte Werbung mit 5G irreführend

02.06.2021, 15:40 Uhr
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(Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Koblenz (dpa/lrs) - Ein Telekommunikationsunternehmen darf nicht uneingeschränkt mit dem Angebot von 5G-Leistungen werben. Dies sei für den Verbraucher irreführend, teilte das Landgericht in Koblenz am Mittwoch ein rechtskräftiges Urteil vom April mit. Es müsse auf die begrenzte Verfügbarkeit dieser Leistungen hingewiesen werden. Schließlich sei das 5G-Netz deutschlandweit noch im Aufbau. Der durchschnittliche Verbraucher wisse nicht, dass die 5G-Leistungen derzeit nur in manchen Städten und Regionen verfügbar ist.

© dpa-infocom, dpa:210602-99-836038/2

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