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Rheinland-Pfalz & SaarlandVerfassungsgerichtshof mit Pflichten der Regierung befasst

29.12.2025, 14:22 Uhr
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Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz befasst sich auf Antrag der oppositionellen CDU-Landtagsfraktion mit der Auskunftspflicht der Landesregierung. Worum es genau geht.

Koblenz/Mainz (dpa/lrs) - Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat bestätigt, dass sich die CDU-Landtagsfraktion wegen der Auskunftspflichten der Landesregierung an ihn gewandt hat. Der Antrag in dem sogenannten Organstreitverfahren sei am 19. Dezember eingegangen, teilte Gerichtssprecher Thomas Stahnecker auf Anfrage mit.

Der Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht des Bundeslandes für verfassungsrechtliche Fragen. Wann das Gericht entscheidet, sei noch nicht abzusehen. Voraussichtlich würden dafür zunächst Stellungnahmen von Landesregierung und Landtag eingeholt.

Es geht um eine große Anfrage zur Beförderungspraxis von 2021

"Das Organstreitverfahren betrifft die Beantwortungspflicht der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage", erläuterte Stahnecker. Es gehe dabei um eine große Anfrage der Fraktion vom Juli 2021 zur "Einstellungs- und Beförderungspraxis in der Staatskanzlei und in den Ministerien".

Bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen gebe es immer wieder Probleme, hatte die CDU-Fraktion ihren Schritt erklärt. Daher werde eine grundsätzliche Klärung der Antwortpflichten angestrebt. Nur wenn Fragen angemessen und öffentlich beantwortet würden, sei Kontrolle wirksam.

In der Landesverfassung ist festgelegt, dass die Regierung auf parlamentarische Anfragen der Landtagsopposition antworten muss. Dazu gehören beispielsweise sogenannte kleine oder große Anfragen, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden sollten. In Rheinland-Pfalz regiert eine Koalition aus SPD, Grünen und FDP.

Antworten teils nicht-öffentlich

Die CDU-Fraktion ist nicht zufrieden damit, dass die Landesregierung insbesondere die große Anfrage zu Einstellungs- und Beförderungspraxis teils nur in nicht öffentlicher Sitzung des Landtags-Innenausschusses beantwortet hatte – unter anderem mit Verweis auf Datenschutz.

"Bei einer solchen Vorgehensweise laufen Fragen und Antworten quasi ins Leere und die Wählerinnen und Wähler erfahren nichts von etwaigen Missständen", hatte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Helmut Martin gesagt.

Quelle: dpa

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