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Sachsen-AnhaltBundesgericht urteilt über Klage gegen Westumfahrung Halle

06.05.2026, 03:31 Uhr
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Das Bundesverwaltungsgericht will über eine Klage von Umweltschützern gegen die Westumfahrung Halle entscheiden. Droht ein Baustopp?

Leipzig (dpa/sa) - Der nördliche Teil der Westumfahrung Halle der Autobahn 143 ist längst im Bau - doch ob das so bleibt, wird heute (9.10 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Dann soll das Urteil zu einer Klage des Umweltschutzverbands Nabu gesprochen werden. Der Verband hatte eine nachträgliche Aufhebung der Planungen verlangt oder zumindest einen Baustopp und keine Inbetriebnahme der Autobahn.

Dem Nabu geht es um den Schutz der Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich von Halle, die von der neuen Trasse durchquert wird. Es handelt sich um ein besonders sensibles Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet). Im Laufe der mehrfach ergänzten Planungen wurden dort bestimmte Erweiterungsflächen einbezogen, bei denen aus Sicht der Umweltschützer nicht ausreichend geprüft wurde, wie sich die Stickstoffbelastung durch den Verkehr auf der Autobahn auf sie auswirkt.

Die Planungen für die Westumfahrung Halle sind schon mehr als 20 Jahre alt. Der südliche Teil ist schon seit 2004 befahrbar, im nördlichen Teil hakte es immer wieder bei Umweltfragen. Das Teilstück soll die A38 mit der A14 verbinden und den Autobahnring um Halle schließen.

Quelle: dpa

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