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Sachsen-AnhaltKind hätte gerettet werden können - Vater erneut verurteilt

12.06.2026, 13:33 Uhr
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Eine Zweijährige war in Kontakt mit heißem Wasser gekommen und zwei Tage später an ihren Verletzungen gestorben. Nicht nur ihr Vater soll daran schuld sein, dass sie nicht gerettet wurde.

Halle (dpa/sa) - Vor dem Landgericht in Halle ist der Vater eines in der Saalestadt verstorbenen zwei Jahre alten Mädchens zum zweiten Mal schuldig gesprochen worden. Der Mann wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, erklärte eine Sprecherin des Gerichts. Der Fall musste nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs erneut verhandelt werden. Mit dem neuen Urteil wurde die Haftstrafe des Vaters nun verlängert.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 38 Jahre alten Deutschen vorgeworfen, sein Kind in einer Badewanne mit heißem Wasser verbrüht zu haben, um ihm eine Lektion zu erteilen, seine Macht zu demonstrieren und auf das Verhalten des Kindes einzuwirken, wie der Staatsanwalt zu Beginn des Prozesses erklärt hatte. Der Vater hatte hingegen behauptet, das Kind lediglich abgeduscht zu haben.

Das Kind war zwei Tage nach dem Vorfall im Mai 2024 an seinen Verletzungen gestorben. Laut Staatsanwalt hätte das Kind "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" durch Hilfe gerettet werden können.

Vorsätzlich, oder nicht?

Das erste Verfahren gegen den Mann war ebenfalls vor dem Landgericht der Saalestadt geführt worden. Damals war der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof hatte das Landgericht angewiesen, in einem neuen Prozess zu klären, ob der Vater vorsätzlich gehandelt hat oder nicht, als sein Kind mit heißem Wasser in Kontakt kam, was zu schweren Verbrühungen und später zum Tod des Kleinkindes führte. Das Verletzungsbild des Mädchens passe nicht zu dem angenommenen Tathergang.

Der Bundesgerichtshof bezog sich in seiner Entscheidung auf Aussagen von Sachverständigen, wonach die schweren Verbrühungen nur dadurch zu erklären seien, dass das Kind im Wasser lag oder eingetaucht wurde. Bis zur rechtmäßigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Großmutter ebenfalls noch einmal verurteilt, Mutter nicht

Auf der Anklagebank in dem neuen Prozess saß auch wieder die Großmutter des Kleinkindes. Ihr und der Mutter des Mädchens wird vorgeworfen, von den Verletzungen des Kindes und den möglichen Folgen gewusst, jedoch entschieden zu haben, keine medizinische Hilfe zu holen.

Die Großmutter wurde nun zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Mutter des toten Kindes ist derzeit nicht verhandlungsfähig. Gegen sie soll zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren geführt werden. Sie hat mit dem Angeklagten den Angaben nach noch zwei weitere Kinder - ein jüngeres und ein älteres. Der Vater des Mädchens sitzt schon wegen eines anderen Vergehens im Gefängnis. Im ersten Prozess wurden die beiden Frauen zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Quelle: dpa

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