Sachsen-Anhalt Mehrere Weihnachtsmärkte abgesagt: Neue Corona-Regeln
24.11.2021, 13:48 Uhr
(Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv)
Seit Mittwoch gelten in Sachsen-Anhalt strengere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Während sich die Menschen vielerorts auf 2G und 3G einstellen müssen, haben die Neuregelungen für viele Weihnachtsmärkte gravierende Folgen.
Halle/Magdeburg/Naumburg (dpa/sa) - In Halle ist der Weihnachtsmarkt einen Tag nach der Eröffnung pandemiebedingt geschlossen worden. Auch in Stendal, Bitterfeld-Wolfen und auf der Burg Querfurt wurden Weihnachtsmärkte abgesagt. In Magdeburg stellten die Veranstalter auf das 2G-Prinzip um und lassen seit Mittwoch nur noch Geimpfte und Genesene sowie Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zu. Um das rasante Corona-Infektionsgeschehen zu bremsen, gelten seit Mittwoch neue Eindämmungsregeln mit 2G in Innenräumen, 3G in Bus und Bahn sowie am Arbeitsplatz. Auf den Weihnachtsmärkten muss ein 3G-Konzept umgesetzt werden. Viele Veranstalter sehen sich dazu kurzfristig nicht in der Lage.
Wegen rasant steigender Infektionszahlen hat der Burgenlandkreis die Corona-Regeln mit einer neuen Schutzverordnung verschärft. Dazu gehören Kontaktbeschränkungen, eine tägliche Testpflicht in Schulen, die Schließung von Bars, Diskotheken, Badeanstalten, Schwimmbädern und Saunen für Besucher, wie der Landkreis am Mittwoch mitteilte. Private Zusammenkünfte von mehr als 20 Personen, egal ob genesen, geimpft oder getestet, seien untersagt. Finden diese Treffen in Gaststätten statt, gelte die 2G-Plus-Regelung für alle über 18 Jahren. Zugang haben also nur Geimpfte und Genesene, die aber zusätzlich einen aktuellen Schnelltest durchführen müssen (2G-Plus-Regelung).
Weihnachts-, Advents- oder Jahresabschlussfeiern von Betrieben, Behörden, Gebietskörperschaften, Vereinen und sonstigen Zusammenschlüssen sind in geschlossenen Räumen generell verboten. Theater, Kinos, Konzerte sowie Kultur- und Sportveranstaltungen können nur mit der 2G-Plus-Regelung in geschlossenen Räumen besucht werden. Die 6. Corona-Schutzverordnung des Landkreises wurde am Mittwoch erlassen, die Maßnahmen gelten teils ab 26. und 29. November.
Unterdessen haben Universitätsmediziner schnelles und konsequentes Handeln angesichts der steigenden Infektionszahlen und Krankenhausbehandlungen gefordert. Die Versorgungskapazitäten der Intensivstationen seien begrenzt. Die Gefahr, dass Grenzen erreicht werden, werde immer konkreter, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Universitätsmedizin Magdeburg und Halle am Mittwoch. Es sei nötig, die Impfanstrengungen massiv zu verstärken, so dass in wenigen Wochen die gesamte Bevölkerung eine Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung erhalten könne.
Es müsse eine Basisimmunität in der Bevölkerung aufgebaut werden, damit die vierte Corona-Welle nicht in eine fünfte Welle übergehe. Dies könne nur durch eine hohe Impfquote erreicht werden. Eine großflächige Impfkampagne schütze auch die, die sich bisher nicht impfen lassen könnten, wie Kinder unter 12 Jahren, erklärten die Universitätsmediziner.
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Land hat unterdessen die 600er Marke überschritten. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Mittwoch 616,5 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche; am Dienstag lag der Wert bei 591,7. Binnen eines Tages registrierten die Gesundheitsämter 2501 neue Infektionen. Zudem wurden 24 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus gezählt. Bundesweit betrug die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch 404,5. Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen lag in Sachsen-Anhalt am Mittwoch laut RKI bei 12,66 und damit deutlich höher als der bundesweite Wert von 5,74.
Die Stadt Stendal teilte zur Absage ihres für den 9. bis 12. Dezember geplanten Weihnachtsmarkt mit: "Mit Bedauern müssen wir am heutigen Tag zur Kenntnis nehmen: Das in den letzten Monaten erarbeitete Hygienekonzept trägt zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr." Stendal habe vor allem auf räumliche Entzerrung des Budenzaubers gesetzt und keine Zugangsbeschränkungen geplant. Auch Bitterfeld-Wolfen teilte mit, dass die Weihnachtsmärkte in den Ortsteilen Wolfen und Bitterfeld im Dezember abgesagt würden.
"Über Nacht ist die neuerliche Verschärfung für unser dezentrales Konzept weder organisatorisch umsetzbar noch finanzierbar", sagte Halles Bürgermeister Egbert Geier (SPD). Gemeinsam mit den Händlern werde an Alternativen gearbeitet. Der Weihnachtsmarkt mit Ständen auf dem Marktplatz und andernorts in der Innenstadt war am Dienstag eröffnet worden. Der von einem privaten Betreiber auf dem Hallmarkt organisierte Bereich sei indes nicht von der Schließung betroffen, teilte die Stadt mit. Dort gelte die 2G-Regelung. Demnach haben dort nur Geimpfte und Genesene Zutritt.
Seit Mittwoch gilt die neue Corona-Eindämmungsverordnung des Landes. Mit ihr wird das 2G-Zugangsmodell für Innenräume eingeführt. Landesweit dürfen also nur noch Geimpfte und Genesene in die Innengastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen ab 50 Personen. Die Voraussetzungen gelten auch für private Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben und für den organisierten Sportbetrieb wie Vereine und Volksfeste. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Bei Friseuren und anderen körpernahen Dienstleistungen gilt 3G.
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