Sachsen-AnhaltNach tödlicher Attacke: Was Sachsen-Anhalts Gesetz vorgibt

Wie schützt das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt vor gefährlichen Attacken? Diese Pflichten gelten für Halter und ihre Tiere – von Maulkorb bis Sachkundeprüfung.
Osternienburger Land (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt hat ein Hund ein vier Jahre altes Mädchen tödlich verletzt. Der American Stafford hatte das Kind nach Polizeiangaben in der Gemeinde Osternienburger Land beim Spielen angegriffen und mehrfach gebissen. Ein Notarzt konnte noch den Tod des Kindes feststellen. In Sachsen-Anhalt regelt das Hundegesetz den Umgang mit den Tieren.
Ziel des Hundegesetzes ist es laut Innenministerium, Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind, nicht nur abzuwehren, sondern vorbeugend zu minimieren und dadurch die Anzahl der Beißvorfälle mit Hunden weitgehend zu senken.
Was müssen Hundehalter beachten?
Alle Hundehalter müssen demnach ihre Tiere kennzeichnen, registrieren sowie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Die Haltung vermutlich gefährlicher Hunde muss beantragt werden und ist nur für Volljährige erlaubt. Außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke dürfen nur die Halterin oder der Halter das Tier führen. Es muss angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde muss eine theoretische und praktische Prüfung bestanden werden.
Was muss der Hund erfüllen?
Zudem müssen die Tiere einen Wesenstest zum sozialverträglichen Verhalten absolvieren. Dabei muss nachgewiesen werden, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.