Sachsen-AnhaltNeue Regeln gegen Vetternwirtschaft und Blockaden im Landtag

16 Mitarbeiter für eine einzige AfD-Abgeordnete? Künftig gibt es klare Grenzen in Sachsen-Anhalt – und neue Wege, um Blockaden bei der Wahl von Richtern und Landtagspräsidenten zu verhindern.
Magdeburg (dpa/sa) - Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat Konsequenzen aus der Vetternwirtschaftsaffäre in der AfD gezogen. Nach der Landtagswahl im September soll es nicht mehr möglich sein, dass Abgeordnete die Familienangehörigen anderer Landtagsabgeordneter in ihren Büros anstellen. Außerdem wird die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordnetem auf fünf begrenzt. Weiterhin sollen das Landesverfassungsgericht und der Landtag gestärkt werden.
Die Parlamentsreform, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig war, wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, Linken und Grünen beschlossen. Die AfD stimmte dagegen. Das sind die wichtigsten Punkte:
Überkreuzbeschäftigungen werden verhindert
Vor einigen Wochen waren mehrere Fälle bekanntgeworden, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt worden sind. Künftig müssen Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt angeben, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind. "Das ist ein Akt politischer Hygiene", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Falko Grube.
Obendrein wird die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordnetem auf fünf begrenzt - auch um Scheinbeschäftigungen zu erschweren. Recherchen mehrerer Medien hatten ans Licht gebracht, dass AfD-Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt besonders viele Mitarbeiter beschäftigten - eine Politikerin hat 16 Personen angestellt.
Im Dezember hatten die damals 23 AfD-Abgeordneten im Landtag 162 Mitarbeiter angestellt - das waren im Schnitt sieben pro Politiker. Die 40 CDU-Abgeordneten kamen nach Angaben der Landtagsverwaltung auf 125 Mitarbeiter - im Schnitt also jeweils auf drei.
Wahl des Landtagspräsidenten
Damit die erste Sitzung nach der Wahl reibungslos abläuft, werden die Regeln zur Wahl des Landtagspräsidenten angepasst. Grundsätzlich kann zunächst weiterhin die stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Amt vorschlagen.
Sollte dieser Kandidat jedoch keine Mehrheit erhalten, dürfen nun auch die anderen Fraktionen Vorschläge unterbreiten. Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass das Parlament in jedem Fall ein Präsidium wählt und der Landtag arbeitsfähig ist, da nur ein Präsident Sitzungen einberufen kann.
Die Entscheidung ist auch eine Reaktion auf Vorfälle in Thüringen. Bei der ersten Sitzung des Erfurter Landtags im September 2024 kam es zu erheblichen Turbulenzen bei der Wahl der Landtagsspitze. Im Zentrum stand ein Tauziehen zwischen der erstmals stärksten Fraktion, der AfD, und den anderen vier Fraktionen.
Die AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt lehnt die Änderung ab - sie beansprucht das Amt des Landtagspräsidenten für sich, sollte sie bei der Landtagswahl stärkste Kraft werden. Co-Fraktionschef Oliver Kirchner sprach von einer "Hütchenspielerreform" und der "Einführung der totalitären Demokratur".
Alle anderen Fraktionen wiesen die Kritik zurück. Auch wenn man stärkste Kraft werde, bekomme man nicht automatisch alles, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl. Letztlich gehe es um Mehrheiten.
Ähnlich sehen das die Grünen. Die Abgeordneten der AfD würden die anderen Fraktionen im Parlament regelmäßig "mit Hass überschütten", sagte der parlamentarische Geschäftsführer Olaf Meister. "Dann erwarten Sie ernsthaft, dass so eine Partei von den anderen gewählt wird? Das ist doch völlig unsinnig", sagte Meister in Richtung der AfD.
Neuer Weg für den Wahltermin
Auch für die Festlegung des Wahltermins wird ein Weg festgelegt: Gelingt es nicht, einen Termin für die nächste Landtagswahl zu bestimmen, findet die Neuwahl automatisch am letzten Sonntag des sechzigsten Monats nach Beginn der Wahlperiode statt.
Man beschütze den Landtag vor Blockaden und Handlungsunfähigkeit, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Schumann. Er warnte vor einem Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien. "Unserem Bundesland droht ein tiefgreifender Umbau des Staates."
Wahl der Richter am Landesverfassungsgericht
Die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht soll abgesichert werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten nötig. Verfügt eine Fraktion über ein Drittel der Stimmen, kann sie eine Wahl blockieren.
Dafür wird nun ein Ausweg geschaffen: Scheitert die Wahl neuer Richter, darf das Landesverfassungsgericht dem Landtag Personalvorschläge machen. Für die Wahl dieser Personen braucht es dann keine Zweidrittelmehrheit, sondern nur die Mehrheit der Mitglieder des Landtags.
Man stärke damit die unabhängige Justiz im Land, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Stefan Gebhardt. Es sei ein gutes Zeichen, wenn fünf Fraktionen ein so umfangreiches Gesetzeswerk miteinander hinbekämen. "Das ist deshalb ein guter Tag für die Demokratie."