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Sachsen-AnhaltOVG weist Beschwerde Wiegands ab: OB bleibt suspendiert

19.01.2022, 14:44 Uhr

Halle (dpa/sa) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat eine Beschwerde von Halles suspendiertem Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) abgewiesen. Seine vorläufige Dienstenthebung hat damit vorerst Bestand, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Wiegand kann sich demnach nicht an das Bundesverwaltungsgericht wenden. "Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar." Ihm bliebe der Weg einer Verfassungsbeschwerde, sagte die Sprecherin.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte einen Antrag Wiegands auf Rückkehr ins Amt abgelehnt. Dagegen hatte Wiegand beim OVG Beschwerde eingelegt. Der Politiker wollte gerichtlich durchsetzen, dass die Anfang Juni vom Landesverwaltungsamt angeordnete vorläufige Dienstenthebung aufgehoben wird. Das lehnte das Gericht am Dienstag ab. Die Beschwerdebegründung habe nicht den "Vorgaben des Vertretungszwanges" entsprochen. Demnach müssen sich vor dem Oberverwaltungsgericht Beteiligte in der Regel durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen.

Das Landesverwaltungsamt führt gegen Wiegand ein Disziplinarverfahren. Er hatte sich bereits im Januar gegen das Coronavirus impfen lassen und so mutmaßlich gegen die vom Bund erlassene Impfreihenfolge verstoßen. Außerdem soll er für weitere Verstöße gegen die Impfpriorisierung verantwortlich sein, da sich auch mehrere Stadträte und Mitarbeiter der Stadtverwaltung hatten impfen lassen. Das Landesverwaltungsamt weitete im Oktober das Disziplinarverfahren aus - nun stehen auch Verstöße gegen tarif- und haushaltsrechtliche Vorschriften im Raum.

Quelle: dpa

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