Sachsen-AnhaltDebatte um Mitarbeiter-Obergrenze im Parlament

Wie viele Mitarbeiter dürfen Abgeordnete künftig beschäftigen? Im Landtag von Sachsen-Anhalt wird über neue Regeln gegen Scheinbeschäftigungen und für mehr Transparenz beraten.
Magdeburg (dpa/sa) - Zur Eindämmung von Vetternwirtschaft ziehen die Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt weitere Regelungen in Betracht. Neben dem Ausschluss von sogenannten Überkreuzbeschäftigungen wird auch über eine Höchstzahl von Mitarbeitern bei Abgeordneten sowie eine Veröffentlichungspflicht der Namen der Mitarbeiter diskutiert, wie Vertreter der Landtagsfraktionen in Magdeburg deutlich machten.
Mit einer Änderung des Abgeordnetengesetzes sollen sogenannte Überkreuzbeschäftigungen verhindert werden, also dass Abgeordnete Familienangehörige anderer Abgeordneter bei sich anstellen. Die Mitarbeiter sollen künftig angeben müssen, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind. Insbesondere bei der AfD waren zuletzt mehrere Fälle bekanntgeworden, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt worden sind.
"Öffentliche Mittel sind kein Selbstbedienungsladen"
"Es ist schon ganz erstaunlich, wie hier mit Steuergeldern umgegangen wird", sagte FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack. Die AfD werfe anderen Parteien häufig Selbstbedienung vor, würde diese jedoch selbst praktizieren.
Die Grünen-Abgeordnete Susan Sziborra-Seidlitz sagte, die Tricksereien müssten ein Ende haben. "Öffentliche Mittel sind kein Selbstbedienungsladen." Nötig sei ein transparenter Umgang mit Steuergeldern.
Die Grünen sind für eine Obergrenze bei der Mitarbeiterzahl von Abgeordneten. "Wir reden im Moment über fünf", sagte Sziborra-Seidlitz. Die Deckelung ziele auf eine Verhinderung von Scheinbeschäftigungen.
AfD weist Kritik zurück
Zuletzt war auch bekanntgeworden, dass in der AfD deutlich mehr Mitarbeiter beschäftigt werden als in anderen Fraktionen. SPD-Fraktionschefin Katja Pähle kritisierte diese Praxis. Wer 16 Mitarbeiter anstelle, wolle nicht seine Arbeit im Parlament oder im Wahlkreis unterstützen, sondern Werbung für die eigene Partei machen. Hier werde die Finanzierung durch das Parlament ausgenutzt, sagte Pähle.
Die AfD weist die Kritik zurück. Co-Fraktionschef Oliver Kirchner betonte, dass es Sache des jeweiligen Abgeordneten sei, wie dieser seine Arbeit im Wahlkreis organisiere. Er ließ offen, wie die Fraktion zur Begrenzung der Mitarbeiterzahl steht.
Namen von Mitarbeitern veröffentlichen?
Linken-Fraktionsvorsitzende Eva von Angern sagte, die AfD nehme das Problem nicht ernst. Die Überkreuzbeschäftigungen seien aus tiefster Überzeugung ermöglicht worden. Die AfD-Politiker würden "nicht mal ein schlechtes Gewissen haben, wie sie hier mit öffentlichen Mitteln umgehen".
Erwogen wird von den Fraktionen auch eine Pflicht, die der Mitarbeiter von Abgeordneten zu veröffentlichen. CDU-Fraktionschef Guido Heuer ist skeptisch. Er sehe den Vorschlag sehr kritisch, aber man werde mit anderen Fraktionen ergebnisoffen darüber sprechen, so Heuer.