Sachsen-AnhaltStaatskasse erhält Großteil gestiegener Geldauflagen

Mehr als 10,2 Millionen Euro aus Geldauflagen kamen 2025 in Sachsen-Anhalt zusammen. Wo sie landeten? Bei vielen gemeinnützigen Organisationen. Der größte Teil aber floss in einen anderen Topf.
Magdeburg (dpa/sa) - Die Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren gegen eine Geldzahlung ein, ein Gericht erteilt eine Zahlung als Auflage: In Sachsen-Anhalt sind im vergangenen Jahr über 10,2 Millionen Euro Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zusammengekommen und damit deutlich mehr als noch ein Jahr zuvor. 2024 waren es noch 5,8 Millionen Euro gewesen, im Jahr 2023 etwa 4,9 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktionschefin Eva von Angern hervor.
Was passiert mit dem Geld? Es kann an die Staatskasse fließen. Aber auch Vereine, Initiativen und soziale Träger erhalten daraus Unterstützung, um ihre Aufgaben im Bereich Soziales, Opferschutz, Prävention, Kultur oder Sport zu erfüllen.
In die Staatskasse floss im Vergleich zu 2024 doppelt so viel Geld
Von der massiven Steigerung der Gesamtsumme profitierte im vergangenen Jahr vor allem der Staat, wie das Justizministerium auf Nachfrage mitteilte. Während 2024 noch gut 4,3 Millionen Euro in die Landeskasse flossen, waren es 2025 mit etwa 8,7 Millionen Euro mehr als doppelt so viel.
Bei gemeinnützigen Organisationen hingegen betrug das Plus nur etwas mehr als 100.000 Euro beziehungsweise 7,3 Prozent. Die Geldzuweisungen stiegen von etwa 1,45 auf knapp 1,56 Millionen Euro.
Die Entscheidung, wohin die Zahlungen aus Geldauflagen fließen, unterliegt der richterlichen Unabhängigkeit, so das Justizministerium auf die Anfrage von Eva von Angern.
An welche Organisationen fließt das Geld?
Und welche Initiativen profitierten im vergangenen Jahr besonders? Eine Auflistung der von den Gerichten wie auch Staatsanwaltschaften meistbegünstigten Empfänger zeigt: Es sind Kinderhospize, Vereine, die kranke Kinder und ihre Familien unterstützen, der Deutsche Kinderschutzbund, die Opferschutzorganisation Weißer Ring und auch der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.
Eva von Angern merkt an: "Einige hohe Geldbeträge gingen an Organisationen in anderen Bundesländern, was ich als Bürgerin und Sprachrohr vieler Menschen dieses Landes kritisiere. Auch in unserem Bundesland gibt es den Nabu, den Weißen Ring oder die Kreisverkehrswacht. Es erschließt sich mir daher nicht, wieso eine Landesvertretung in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber Sachsen-Anhalt bevorzugt wird, oder welcher pädagogische Wert aus der Zahlung an eine Ortsfeuerwehr in Niedersachsen für den Verurteilten hervorgeht. Für mich ist klar: Das Geld muss in Sachsen-Anhalt bleiben."