Sachsen-AnhaltTod einer Sechsjährigen: Trägt das Jugendamt Mitschuld?

Im Osternienburger Land stirbt ein Kind an schwerem Schädel-Hirn-Trauma. Die Kita wies das Jugendamt auf mögliche Probleme hin. Warum der Hinweis jedoch ungelesen blieb.
Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Nach dem mutmaßlich gewaltvollen Tod einer Sechsjährigen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld prüft die Stadt Dessau-Roßlau mögliche interne Versäumnisse in dem Fall. Die Kindertagesstätte, die das Mädchen besucht hat, hatte eine Meldung der Kindeswohlgefährdung an die Stadt geschickt, die nicht bearbeitet wurde, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD hervorgeht. Auf Anfrage teilte die Stadt Dessau-Roßlau mit, den Sachverhalt derzeit intern zu prüfen. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet.
Die Meldung der Kindertagesstätte sei laut der Anfrage nicht bearbeitet worden, weil sie an ein nicht mehr aktives persönliches E-Mail-Postfach geleitet wurde. Das Postfach habe einem Mitarbeitenden des Jugendamtes gehört, der aus dem Dienst ausgeschieden war. Zwar habe das Jugendamt Dessau-Roßlau beauftragt, dass die Mails des ausgeschiedenen Mitarbeiters weitergeleitet werden sollen. Dieser Auftrag sei jedoch nicht umgesetzt worden, gab die Landesregierung in ihrer Antwort an. Die Mutter des Kindes hatte sich den Angaben nach mehrere Monate vor dem Tod ihrer Tochter mit einem Antrag auf Hilfe zur Erziehung an das Jugendamt gewandt.
Warum ist das Kind gestorben?
Das sechs Jahre alte Mädchen war am 7. Juni mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen in eine Klinik gebracht worden und zwei Tage später gestorben. Eine Obduktion hatte ergeben, dass das Kind aus dem Osternienburger Land an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma gestorben war. Deshalb wird ein Tötungsdelikt vermutet.
Die Ermittler hatten dem 27 Jahre alten Lebensgefährten der Mutter des Mädchens vorgeworfen, schuld am Tod des Kindes zu sein. Der Tatverdächtige war noch am Tag des Notfalls festgenommen worden. Ein Ermittlungsrichter erließ anschließend Haftbefehl. Der Beschuldigte, der nicht vorbestraft ist, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau dauern die Ermittlungen zu dem Fall an.
Nicht nur eine Mail blieb scheinbar ungelesen
"Derzeit werden wir keine weiterführenden Aussagen zu diesen laufenden Verfahren machen", erklärte die zuständige Mitarbeiterin der Stadt Dessau-Roßlau zu dem Fall. Dennoch seien nach dem Tod des Mädchens und dem Bekanntwerden der Umstände zur Meldung der Kindeswohlgefährdung Maßnahmen ergriffen worden. So sei die Abteilung Soziale Dienste/Kinderschutz/Amtsvormundschaft vorübergehend direkt der Beigeordneten für Soziales, Bildung, Jugend und Senioren zugeordnet worden, hieß es.
Nach Angaben der Landesregierung befanden sich in dem Postfach des ehemaligen Mitarbeiters insgesamt 474 Mails, darunter drei weitere Kindeswohlgefährdungsmeldungen. Diese seien jedoch auch auf anderen Wegen an das Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau übermittelt worden und deshalb bearbeitet worden. Seit dem 11. Juni würden die Mails des ausgeschiedenen Mitarbeiters weitergeleitet.