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Sachsen-AnhaltUrteil wegen versuchten Mordes in Lützen rechtskräftig

19.05.2021, 13:20 Uhr
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(Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Symbolbild)

Halle (dpa/sa) - Die Verurteilung einer Frau zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen versuchten Mordes an ihrem Stiefvater ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision der 26-Jährigen gegen das Urteil per Beschluss ohne weitere Begründung verworfen, teilte das Landgericht Halle am Mittwoch mit. Das Landgericht hatte die Frau am 5. Januar 2021 des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig befunden.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Frau

im Mai vergangenen Jahres dem Lebensgefährten ihrer Mutter im Lützener Ortsteil Großgörschen mit einem Schlosserhammer mindestens

zweimal auf den Kopf geschlagen zu haben. Zudem habe sie mit einem Küchenmesser zwei- bis dreimal auf ihn eingestochen. Die Frau habe erst von ihrem Opfer abgelassen, als dieses in einen Heizungsraum geflohen war, wo es von seiner Tochter aufgefunden wurde.

Der Mann hatte bei der Attacke unter anderem einen Bruch des Schädeldaches mit Eindringen von Knochen in das Hirngewebe davongetragen und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Die Angeklagte hatte vor Gericht eingelassen, dass ihr Stiefvater ihr Leben sowie das Leben ihrer Schwester und das ihrer Mutter ruiniert habe.

© dpa-infocom, dpa:210519-99-660175/2

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