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Sachsen-AnhaltViele Kinder in Sachsen-Anhalt nutzen Teilhabe-Hilfe nicht

20.07.2026, 05:02 Uhr
Bei-der-Nutzung-des-sogenannten-Teilhabebetrags-liegt-Sachsen-Anhalt-unter-dem-Bundesdurchschnitt

Nur ein kleiner Teil der berechtigten Kinder in Sachsen-Anhalt nutzt finanzielle Hilfen für Freizeit und Bildung. Warum bleibt das Angebot oft ungenutzt?

Magdeburg/Gütersloh (dpa/sa) - Viele Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien in Sachsen-Anhalt nutzen finanzielle Hilfen für Freizeit und Bildung trotz Anspruchs offenbar nicht. Nach einer Analyse der Bertelsmann Stiftung erhalten nur 13,1 Prozent der anspruchsberechtigten 6- bis unter 15-Jährigen im Bürgergeld-Bezug den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen sind es sogar nur 6,7 Prozent.

Damit liegt Sachsen-Anhalt unter dem Bundesdurchschnitt. Bundesweit beziehen 18,3 Prozent der anspruchsberechtigten 6- bis unter 15-Jährigen und 12,1 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen den Teilhabebetrag. Während in Schleswig-Holstein fast sechs von zehn anspruchsberechtigten Kindern im Alter von 6 bis unter 15 Jahren die Leistung erhalten, ist es in Sachsen-Anhalt nur gut jedes achte Kind.

Hilfen für Bildung und Freizeit

Der Teilhabebetrag ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets. Er kann unter anderem für Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten genutzt werden. Darüber hinaus umfasst das Paket Zuschüsse für Schulbedarf, Klassenfahrten und Ausflüge, Schülerbeförderung, Lernförderung sowie das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita.

Auch andere Leistungen erreichen nach Einschätzung der Stiftung bundesweit längst nicht alle Berechtigten. Den Zuschuss für Schulbedarf erhalten 78 Prozent der anspruchsberechtigten 6- bis unter 15-Jährigen und 60 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen. Das gemeinsame Mittagessen nutzen 37 beziehungsweise 20 Prozent der Berechtigten. Für diese Leistungen lagen zunächst keine länderspezifischen Daten vor.

Stiftung fordert einfachere Verfahren

"Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwändig", sagte Antje Funcke, Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten Eltern den Zugang zu den Leistungen.

Die Stiftung fordert deshalb, die Leistungen möglichst ohne zusätzliche Anträge auszuzahlen und die Verfahren zu vereinfachen. Das 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien bessere Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Quelle: dpa

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