Sachsen-AnhaltWegen 3G: Abgeordneten droht im Parlament Tribünenplatz

Die Fraktionen im Landtag sind sich uneinig über die Hygieneregeln im Parlament. Während Teilen der AfD das Prinzip 3G schon zu weit geht, kann sich die SPD noch schärfere Regeln vorstellen.
Magdeburg (dpa/sa) - In der Landtagssitzung am Donnerstag droht Abgeordneten in Sachsen-Anhalt bei Nichtbeachtung der neuen 3G-Regeln ein Tribünenplatz. Landtagspräsident Gunnar Schellenberger hat in einer "Allgemeinverfügung" neue Regeln in Kraft gesetzt. Demnach sollen Abgeordnete nur noch mit Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einem Negativtest im Plenarsaal Platz nehmen dürfen.
AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner ging am Mittwoch davon aus, dass "etwa die Hälfte" der Abgeordneten seiner Partei auf der Tribüne Platz nehmen müssten, weil sie nicht geimpft oder genesen seien oder einen Coronatest ablehnen würden. "Ich selbst werde mich testen lassen", kündigte er an.
Linke-Fraktionschefin Eva von Angern sprach angesichts von Abgeordneten auf der Tribüne von einer "schrägen Sitzverteilung". Sie finde es "grob fahrlässig", dass sich ein Teil der AfD-Abgeordneten "nicht wenigstens testen lassen" wolle.
Die SPD hätte sich noch schärfere Regeln vorstellen können, beispielsweise 2G oder 2G-Plus, wie Fraktionschefin Katja Pähle sagte. Bei 2G haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt, bei 2G-Plus wird diesen Personen Zugang nur gewährt, wenn sie zusätzlich einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Markus Kurze, appellierte an den "gesunden Menschenverstand" aller Abgeordneten. "Jeder hat nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für sein Umfeld", sagte er.
Zuletzt tagte der Landtag innerhalb von physischen Abtrennvorrichtungen. Diese sind inzwischen abgebaut worden. Mit der neuen Verfügung des Landtagspräsidenten gelte für Plenar- und Ausschusssitzungen grundsätzlich die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen allen Sitzungsteilnehmern, teilte eine Sprecherin des Landtags auf Anfrage mit. Der Mund-Nasen-Schutz könne am Platz abgelegt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werde.
Zudem könne das Präsidium "eine Testpflicht anordnen, wenn ohne Abstand und ohne physische Abtrennvorrichtungen eine Sitzung durchgeführt werden soll", sagte die Sprecherin. Abgeordnete, die kein 3G nachweisen könnten, sollen dann auf den Tribünen Platz nehmen. Alle Abgeordneten und Regierungsmitglieder seien schriftlich gebeten worden, sich an beiden Sitzungstagen einem freiwilligen Corona-Test zu unterziehen.
© dpa-infocom, dpa:211117-99-32872/4