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SachsenDrohanruf: Urteilsverkündung nach Messertat verschoben

02.04.2026, 13:46 Uhr
Der-Angeklagte-soll-seine-Ex-Partnerin-mit-einem-Messer-getoetet-haben-Archivbild

Im Mordprozess gegen einen 37-Jährigen in Leipzig soll am Landgericht eigentlich das Urteil verkündet werden. Wegen eines Drohanrufes gegen einen Zeugen nimmt die Kammer die Beweisaufnahme erneut auf.

Leipzig (dpa/sn) - Im Mordprozess nach einer tödlichen Messertat in Leipzig ist die geplante Verkündung des Urteils gegen den 37-jährigen Angeklagten verschoben worden. Wegen eines Drohanrufs an einen Zeugen aus dem direkten Tatumfeld trat die Kammer in die erneute Beweisaufnahme ein und befragte mehrere Zeugen.

Der Drohanruf soll in der Woche vor der geplanten Urteilsverkündung aus der Justizvollzugsanstalt in Leipzig von einem Mitinsassen des Angeklagten getätigt worden sein. Zwei Insassen aus der Justizvollzugsanstalt, ein Justizbediensteter und der bedrohte Zeuge sagten vor der Kammer zu dem Anruf aus.

Neuer Termin zur Urteilsverkündung

Nach der Beweisaufnahme zu dem Drohanruf plädierte die Staatsanwaltschaft erneut für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, versuchten Mordes, schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung. Dabei sprach sie sich für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld des Angeklagten aus. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Der Angeklagte soll im August vergangenen Jahres seine ehemalige Lebensgefährtin erstochen und den gemeinsamen Sohn mit 14 Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Zum Auftakt des Prozesses im Februar hatte der angeklagte Deutsche den Tathergang unter Tränen geschildert. Noch am Tatort sei er entsetzt von sich selbst gewesen und habe den Notruf getätigt.

Seine Verteidigerin erklärte, dass sich der Angeklagte für die Tat verantwortlich sehe und diese zutiefst bereue. Sie bestätigte ihre Forderung nach einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der neue Termin zur Urteilsverkündung am Landgericht Leipzig wurde auf den 8. April gelegt.

Quelle: dpa

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