SachsenFünf Städte wählen Oberbürgermeister

Mehr als 100.000 Sachsen sind zur Wahl ihrer Stadtoberhäupter aufgerufen. In vier von fünf Städten wollen die Amtsinhaber weiter regieren.
Görlitz (dpa/sn) - Görlitz, Döbeln, Werdau, Aue-Bad Schlema und Dippoldiswalde: In diesen fünf sächsischen Städten sind die Bürger am Sonntag zur Wahl des Oberbürgermeisters aufgerufen. Die insgesamt mehr als 100.000 Wahlberechtigten können ihre Stimme von 8 bis 18 Uhr abgeben.
In Görlitz will Oberbürgermeister Octavian Ursu (CDU) sein Amt verteidigen. Neben den Grünen haben sich auch die Bündnisse "Kommunalpolitisches Netzwerk Motor Görlitz" und "Bürger für Görlitz" hinter seine Kandidatur gestellt. Als Herausforderer tritt wie bereits 2019 der AfD-Landtagsabgeordnete Sebastian Wippel an. Auch Sabine Christian (Linke) und Hagen Jeschke (parteilos) stellen sich zur Wahl.
Amtsinhaber stellen sich Herausforderern
Auch in Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) kandidiert der Amtsinhaber erneut: Sven Liebhauser (CDU) will weitere sieben Jahre Stadtoberhaupt bleiben. Gegen ihn treten an: Jörg Koitsch (BSW), Sven Weißflog (Freie Wähler) und Sven Hofmann von der rechtsextremen Kleinpartei "Freie Sachsen".
Die Oberbürgermeisterin von Dippoldiswalde (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge), Kerstin Körner, tritt ebenfalls erneut an, diesmal aber nicht für die CDU, sondern als unabhängige Kandidatin. Die Herausforderer heißen Tom Wittig (Linke) Marcus Wünschmann (parteilos).
Ähnliches Bild in Werdau (Landkreis Zwickau): Oberbürgermeister Sören Kristensen (Unabhängige Liste) stellen sich Willy Leo Lippold (Linke) und Philipp Meyer (Bürger für Werdau) entgegen.
Aue-Bad Schlema bekommt neuen Oberbürgermeister
Dass der Amtsinhaber seinen Posten abgibt, steht in Aue-Bad Schlema (Erzgebirgskreis) bereits fest. Heinrich Kohl (CDU) muss sich altersbedingt zurückziehen, als CDU-Kandidat übernimmt Marcus Hoffmann. Auf dem Stimmzettel stehen außerdem Lars Bochmann (AfD), Tony Neuß (Die Linke), Danny Weber (Freie Wähler) und Stefan Hartung (Freie Sachsen).
In erster Runde 50 Prozent für Wahlsieg nötig
Es handelt sich jeweils um den ersten Wahlgang, bei dem ein Kandidat mindestens 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen muss, um als Wahlsieger hervorzugehen. Gelingt das niemandem, kommt es zu einer zweiten Runde, in der der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt. Die Termine sind für den 31. Mai oder 7. Juni angesetzt.