SachsenLina E. nach verweigerter Zeugenaussage wieder in Haft

Die Linksextremistin hatte gerade erst das Gefängnis verlassen, da verweigert sie vor Gericht die Aussage zu Mittätern bei Angriffen der Antifa-Ost-Gruppe. Nun sitzt sie erneut in Haft.
Dresden (dpa/sn) - Nur etwa einen Monat nach ihrer Entlassung aus der Haft sitzt die Linksextremistin Lina E. erneut im Gefängnis. Im Prozess gegen weitere Mitglieder der sogenannten Antifa-Ost-Gruppe vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) hatte sie am Dienstag als Zeugin die Aussage verweigert.
Die sechsmonatige Beugehaft, die das Gericht deswegen als Zwangsmaßnahme anordnete, wird nicht ausgesetzt, wie eine Sprecherin des OLG mitteilte. Die Richter lehnten demnach einen entsprechenden Antrag des Anwalts von Lina E. ab. Die 31-Jährige sitzt bereits in Haft. Freikommen könnte sie, indem sie ihre Aussage nachholt. Sie habe das Zeugnis ohne rechtlichen Grund verweigert, hieß es bei der Verlesung der Anordnung am Dienstag.
Lina E. wegen Angriffen auf Rechtsextremisten verurteilt
Der Anwalt der 31-Jährigen kündigte Beschwerde gegen die Anordnung an. Er verwies unter anderem auf eine weitere Anordnung zur Beugehaft, die gegen seine Mandantin in einem inzwischen eingestellten Verfahren verhängt wurde. Da es sich um eine verweigerte Aussage zur selben Sache handelt, darf die Beugehaft insgesamt maximal sechs Monate andauern, wie der Vorsitzende Richter am Dienstag erläuterte.
Lina E. sollte sich am Dienstag als Zeugin zu Taten äußern, für die sie 2023 schuldig gesprochen worden war. Das OLG verurteilte sie damals zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Studentin von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war.
Haftentlassung Ende Mai
Erst Ende Mai war die 31-Jährige vorzeitig aus ihrer Haft entlassen worden, unter anderem weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt haben soll.
In dem aktuellen Prozess müssen sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der Antifa-Ost-Gruppe vor dem OLG verantworten. Unter den Angeklagten ist Johann G., der neben Lina E. als mutmaßlicher Kopf der Gruppierung gilt. Lina E. ist nicht die erste Zeugin, die die Aussage in dem Prozess verweigert. Gegen einen 40-jährigen Linksextremisten wurde ebenfalls Beugehaft verhängt, er wurde in Handschellen aus dem Gerichtssaal geführt. Gegen einen Rechtsextremisten ordnete der Senat ein Ordnungsgeld an.