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SachsenMedizinische Versorgung soll flächendeckend erhalten bleiben

10.03.2026, 13:39 Uhr
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Sachsen stellt mit dem neuen Krankenhausplan die Weichen für eine flächendeckende medizinische Versorgung. Die Einzelentscheidungen sollen in der zweiten Jahreshälfte fallen.

Dresden (dpa/sn) - Sachsen will sich mit einem neuen Krankenhausplan für die Zukunft rüsten. Das Kabinett in Dresden legte sich nun auf Ziele fest. Oberstes Gebot bleibe eine qualitativ hochwertige, zukunftsfeste und flächendeckende Versorgung, sagte Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD).

Konkrete Einzelentscheidungen über das, was die einzelnen Krankenhäuser künftig noch an Behandlungen anbieten, sollen im Laufe dieses Jahres fallen.

Köpping sagte: "Niedrige Geburtenraten, eine alternde Bevölkerung, der Fachkräftemangel und die Krankenhausreform machen Veränderungen in der sächsischen Krankenhauslandschaft notwendig."

Nicht jedes Krankenhaus soll alles machen müssen

"Krankenhäuser sind zur Weiterentwicklung gezwungen, unser gemeinsames Ziel muss es sein, stabile, dauerhafte, tragfähige und zukunftsfeste Strukturen zu schaffen. Nicht jedes Fachgebiet muss überall vorhanden sein, aber dennoch die Versorgung der Patienten in den Regionen sichergestellt werden", sagte Köpping. Vor dieser Auseinandersetzung stehe man. "Wenn jedes Krankenhaus alles machen will, heißt das, dass es zulasten der Qualität geht."

Köpping zufolge wurden im Laufe der Jahre immer wieder Anpassungen vorgenommen, um die bestmögliche Behandlung sicherstellen zu können. Man sei aber noch nicht am Ende des Weges angelangt. "Ziel ist, die Krankenhausstandorte so aufzustellen, dass sie in der jeweiligen Region und darüber hinaus für die Menschen gut erreichbar sind und eine gute Behandlungsqualität sicherstellen können." Aktuell gibt es in Sachsen 75 Krankenhausstandorte.

Krankenhausreform des Bundes zwingt zu Änderungen

Der erste Teil des Krankenhausplans 2026 soll wie bislang allgemeine Grundsätze enthalten. Im Zuge der Krankenhausreform des Bundes kommt es zu einem Wechsel in der Systematik - statt Fachgebiets- soll es künftig Leistungsgruppen geben. So werden die bisherigen rund 20 Fachgebiete in mehr als 60 bundeseinheitliche Leistungsgruppen gegliedert.

Konkrete Einzelentscheidungen über die Krankenhäuser sollen im Laufe dieses Jahres fallen. Dann steht fest, wer künftig was anbietet. Derzeit prüft der Medizinische Dienst noch, ob die Krankenhäuser die Mindestvoraussetzungen für die jeweiligen Leistungsgruppen erfüllen. Die Prüfungen sollen bis Ende Juli abgeschlossen sein. Dann würden die Entscheidungen vorbereitet, die in Bescheide für die einzelnen Krankenhäuser münden, hieß es. Zu jedem Votum sollen mit den Krankenhäusern Gespräche geführt werden. Sie haben zudem die Möglichkeit, gegen Entscheidungen zu klagen.

Flächendeckendes Versorgungsnetz soll erhalten bleiben

Wesentliche Prinzipien der bisherigen Krankenhausplanung gelten aber weiter. "Es wird an dem abgestuften Netz gleichmäßig über den Freistaat verteilter und ergänzender Krankenhäuser festgehalten: Maximalversorger und Fachkrankenhäuser flankieren dabei flächendeckend vorhandene Regel- und Schwerpunktversorger", teilte das Ministerium mit. Einzelne Krankenhäuser fungieren als Leuchttürme für bestimmte Bereiche. Der Krankenhausplan soll ab 2027 gelten.

Quelle: dpa

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