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SachsenSachsen für schnellere Asylverfahren - Bundesratsinitiative

24.03.2026, 14:29 Uhr
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Sachsen will Asylverfahren beschleunigen und setzt auf Einzelrichter statt Kammern. Damit möchte der Freistaat schnell Rechtssicherheit für Betroffene und Behörden erreichen.

Dresden (dpa/sn) - Sachsen möchte Asylverfahren per Bundesratsinitiative verkürzen. "Unser Ziel ist klar: Beschleunigte Asylverfahren erreichen wir vor allem durch eine Entlastung der Verwaltungsgerichte. Das sichert die rechtsstaatliche Qualität der Entscheidungen und schafft schnell Rechtssicherheit für Betroffene und Behörden", sagte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) nach der Sitzung des Kabinetts in Dresden. Sie sieht gute Chancen für eine Mehrheit der sächsischen Initiative.

Entscheidung durch Einzelrichter im Hauptsachverfahren

Die im März 2025 eingesetzte Reformkommission Asyl hatte auch empfohlen, Änderungen des Bundesrechts durch Gesetzesinitiativen im Bundesrat anzustoßen. Sachsen will nun darauf hinwirken, im Asylrecht Einzelrichter auch in Hauptsacheverfahren einzuführen. Bislang entscheidet in der Regel eine Kammer mit drei Richtern. Die sechsmonatige Sperrfrist für Proberichter soll wegfallen und so ihren Einsatz flexibler machen. Zudem sollen Einzelrichter auch in der Berufungsinstanz möglich sein.

Verfahrensdauer sinkt, aber Verwaltungsgerichte weiter belastet

Nach Angaben des Justizministeriums ist die Verfahrensdauer von Asylklagen in Sachsen 2025 zwar spürbar gesunken und hat den niedrigsten Wert seit 2019. Dennoch sei die Belastung der Verwaltungsgerichte mit Asylklagen sehr hoch. Im Jahresdurchschnitt lag die Dauer der Asylklageverfahren im Vorjahr bei 15,6 Monate (2024: 16,1 Monate). Der Bestand an Asylverfahren sei von etwa 8.100 Hauptsacheverfahren am Jahresende auf knapp 9.890 Verfahren ein Jahr später angewachsen.

Quelle: dpa

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