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SachsenSachsen will weitere Bestattungsformen zulassen

24.03.2026, 14:19 Uhr
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Gemeinsam mit seinem geliebten Haustier beerdigen lassen? Das ist in Sachsen künftig möglich. Vom Lebensbaum bis zur Tuchbestattung: Das Land will mehr Vielfalt bei der letzten Ruhe ermöglichen.

Dresden (dpa/sn) - Sachsen will weitere Formen der Bestattung ermöglichen. So soll künftig auch die Grablegung in Tüchern möglich sein. Sachsen ist eines der letzten Bundesländer, in denen das noch nicht möglich ist. Zudem kann man sich fortan gemeinsam mit seinem Haustier beerdigen lassen.

Das Kabinett gab dafür den Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes zur Anhörung frei. Mit der Gesetzesnovelle komme man Wünschen der Bevölkerung und den Bedürfnissen der Friedhofsträger entgegen, hieß es.

Bestattungskultur hat sich gewandelt

"Unser gesellschaftliches Miteinander unterliegt einem ständigen Wandel, damit geht immer auch eine Veränderung der Bestattungskultur und der Trauerbewältigung einher. Seit Jahren zeichnet sich, nicht nur in Sachsen, ein Trend weg von der traditionellen Erd- hin zur Feuerbestattung ab", sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Zudem hätten sich Erwartungen an Friedhofsträger, Wirtschaft und Verwaltung geändert.

Bisheriges Bestattungsgesetz stammt aus dem Jahr 1994

Köpping erinnerte daran, dass Sachsen ein seit 1994 im Wesentlichen unverändertes Bestattungsgesetz hat. In dieser Zeit habe sich die Bestattungskultur gewandelt - hin zu naturnahen, liberalen, individuelleren und kostengünstigen Formen der Beisetzung. "Wir entlasten Eltern, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden. Wir haben Verfahren vereinfacht, die Bestattungen beschleunigen."

Bei Fehl- oder Totgeburten haben Eltern künftig eine Wahlmöglichkeit. Die sogenannten Sternenkinder sollen nur noch ab einem Gewicht von 1.000 Gramm individuell bestattet werden müssen. Wenn sich Eltern dagegen entscheiden, muss die Einrichtung, in der die Sternenkinder entbunden wurden, die Beisetzung vornehmen. Das kann auch anonym erfolgen. Über diese Wahlfreiheit sollen die Einrichtungen künftig stärker aufklären. Bisher bestand dazu keine Pflicht.

Friedhofszwang bleibt erhalten - aber neue Beisetzungsformen

Der Friedhofszwang bleibt erhalten, allerdings werden neue Beisetzungsformen zugelassen. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeiten, Totenasche auf eigens dafür vorgesehenen Friedhofsflächen zu verstreuen oder eine Baumbestattung im Wurzelbereich auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald. Möglich soll auch die Anzucht von Lebensbäumen sein, bei der die Asche mit Erde gemischt wird, um die Bäume dann auf dem Friedhof zu pflanzen.

Asche kann zu privatem Erinnerungsstück verarbeitet werden

Auf ausdrücklichen Wunsch der verstorbenen Person soll es auch möglich sein, Teile der Asche zu privaten Erinnerungsstücken verarbeiten zu lassen. Eine Teilung der Asche gegen oder ohne den Willen der verstorbenen Person soll nicht stattfinden.

Der Grundsatz der Totenruhe gilt weiter - auch für Urnen. Allerdings soll die Umbettung von Urnen leichter sein. Bisher war eine Umbettung vom einzelnen Friedhofsträger abhängig und wurde beispielsweise bei Umzug einer Witwe in eine andere Stadt mit Verweis auf die Totenruhe nicht immer erlaubt. An der Sargpflicht wird festgehalten. Ausnahme ist hier die Bestattung im Tuch, die in muslimischen Ländern üblich ist.

Auch der Digitalisierung wird Rechnung getragen. Todesbescheinigungen sollen in Zukunft elektronisch ausgestellt und übermittelt werden können. Damit soll eine Bestattung noch schneller erfolgen können. Ministerin Köpping sagte, sie sei zuversichtlich, mit der Überarbeitung einen zukunftssicheren Entwurf zu haben, der eine gute Balance zwischen Tradition und Neuerungen schaffe.

Quelle: dpa

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