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SachsenEx-Partnerin getötet und Sohn schwer verletzt: Höchststrafe

09.04.2026, 15:18 Uhr
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Ein Zehnjähriger überlebt 14 Messerstiche, seine Mutter stirbt. Am Landgericht in Leipzig verkünden die Richter das Urteil gegen den Vater des Kindes und Ex-Partner der Frau.

Leipzig (dpa/sn) - Knapp acht Monate nach einer tödlichen Messerattacke in Leipzig ist ein 37-Jähriger wegen Mordes und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter hatte der Mann seine ehemalige Lebensgefährtin erstochen und den gemeinsamen Sohn mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld des Mannes fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

14 Mal auf Sohn eingestochen

Der 37-jährige Deutsche soll im August vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss gewaltsam in die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin eingedrungen sein. Im Eingangsbereich der Wohnung habe er mit seiner Ex-Partnerin diskutiert und ihr dann mit einem zehn Zentimeter langen Messer in den Bauch gestochen. Die Frau sei daraufhin aus Panik aus dem Fenster des Kinderzimmers gesprungen.

In dem Zimmer habe der Mann dann 14 Mal auf den gemeinsamen Sohn eingestochen. Der lebensgefährlich verletzte Zehnjährige überlebte dank einer Notoperation. Die Mutter erlag der Stichverletzung im Krankenhaus. Der Mann war noch am Tatort festgenommen worden.

Drohanruf gegen Zeugen

Zum Auftakt des Prozesses hatte der 37-Jährige den Tathergang unter Tränen geschildert. Noch am Tatort sei er entsetzt von sich selbst gewesen und habe den Notruf getätigt. Seine Verteidigerin Andrea Liebscher erklärte, dass er sich für die Tat verantwortlich sehe und diese zutiefst bereue. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen gefordert.

Die Verkündung des Urteils war in der Vorwoche wegen eines Drohanrufs aus der Justizvollzugsanstalt gegen einen Zeugen aus dem direkten Tatumfeld verschoben worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa

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