SachsenSchutzmaßnahmen verschärft: Das kommt auf die Menschen zu

Die Infektionszahlen schießen in Sachsen durch die Decke. Früher als eigentlich vorgesehen will die Staatsregierung die Maßnahmen verschärfen. Das hat Folgen in vielen Bereichen.
Dresden (dpa/sn) - Nach den sprunghaft angestiegenen Infektionszahlen will das sächsische Kabinett an diesem Freitag schärfere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschließen. Das Kabinett plant unter anderem die 2G-Regel (geimpft oder genesen) für bestimmte Bereiche einzuführen. Auf folgende Maßnahmen müssen sich Menschen von Montag an einstellen.
DIE 2G-REGEL (GEIMPFT ODER GENESEN): Sie wird für Bereiche wie Gastronomie, Veranstaltungen im Innenbereich und Großveranstaltungen eingeführt. Dazu zählen auch Fußballspiele. Für Weihnachtsmärkte gilt eine gestaffelte Regelung. Nicht betroffen sind der Einzelhandel und etwa Gottesdienste. Bisher bestehende Ausnahmeregelungen für Kinder- und Jugendliche sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können, gelten fort. Sie benötigen aber einen Test.
ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR: In Bussen und Bahnen sollen FFP-2-Masken zur Pflicht werden. OP-Masken reichen dann nicht mehr.
MASKENPFLICHT IM UNTERRICHT: Das für Montag ursprünglich vom Kultusministerium geplante Aufheben wird es nicht geben. Ab Klassenstufe 5 müsse weiterhin eine Maske getragen werden.
UNTERNEHMEN: Diese werden angehalten, ihre Mitarbeiter intensiver zu testen. Nach Angaben des Sozialministeriums sind die 18- bis 40-Jährigen derzeit die Treiber der Pandemie. Zudem wird an Firmen appelliert, Mitarbeiter wieder verstärkt ins Homeoffice zu schicken.
PFLEGEEINRICHTUNGEN: Künftig soll dort das gesamte Personal und nicht nur die Pfleger drei Mal pro Woche getestet werden.
© dpa-infocom, dpa:211104-99-869345/3