SachsenSexualisierte Gewalt im Netz - So finden Betroffene Hilfe

Opfer digitaler Übergriffe wie Deepfakes sind nicht allein: Welche Hilfen und Beratungsangebote es in Sachsen gibt – und was Betroffene sofort unternehmen können.
Dresden (dpa/sn) - Deepfakes, Belästigung, die Verbreitung intimer Aufnahmen - digitale sexualisierte Gewalt ist auch in Sachsen ein weit verbreitetes Problem. "Vorfälle wie die Erstellung und Verbreitung von Deepfakes sind für Betroffene extrem belastend", sagte eine Sprecherin des Landeskriminalamtes auf Anfrage. Sie müssten diese Situation aber nicht allein durchstehen. "Wir empfehlen daher die Unterstützung durch externe Anlaufstellen."
Fachberatungsstellen bieten Unterstützung vor Ort
In Sachsen gibt es zahlreiche Angebote, die vor Ort Hilfe bieten. Emotionale und psychologische Unterstützung bekommen Betroffene bei den Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, die es in den Landkreisen sowie in Leipzig, Dresden und Chemnitz gibt. Eine Übersicht der Anlaufstellen findet sich auf der Seite der Landesarbeitsgemeinschaft Sexualisierte Gewalt – Prävention und Intervention in Sachsen (LAG SGPI). Sie bieten allen Betroffenen sexualisierter Gewalt Hilfe, dabei spielt es keine Rolle, ob Übergriffe digital oder physisch passiert sind, wie eine Sprecherin sagte.
Ansprechpartner ist auch die Opferhilfe mit ihren neun Beratungsstellen in Sachsen. Neben Angeboten wie Entlastungsgesprächen oder Beratung zur Entscheidungsfindung über den Umgang mit Übergriffen gibt es dort auch Unterstützung im Fall eines Strafverfahrens vor Gericht durch eine Zeugenbegleitung oder psychosoziale Prozessbegleitung.
Spezielle Angebote zu digitaler Gewalt
Zusätzlich gibt es bundesweite Hilfsangebote, die sich speziell dem Thema digitaler sexualisierter Gewalt angenommen haben. Polizei und LAG SGPI verweisen etwa auf die Organisation Hateaid und die Online-Beratungsplattform Juuuport für junge Menschen, die Probleme im Netz haben. Auf Unterstützung bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen konzentriert sich das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der Bundesbeauftragten mit der Onlineberatung "Schreib-Ollie".
Das können Betroffene tun
Ein eigener Straftatbestand sind digitale sexuelle Übergriffe bisher nicht. Ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums könnte das künftig ändern. Rechtliche Schritte sind aber je nach Fall bereits jetzt möglich, besonders bei Drohungen, Erpressung, wiederholter Belästigung oder der Weiterverbreitung intimer Aufnahmen.
Wer von digitaler Gewalt betroffen ist, sollte zuallererst Beweise sichern, raten Landeskriminalamt (LKA) und LAG SGPI. Wichtig ist dabei ein rechtssicherer Screenshot, der neben dem Beitrag oder Kommentar und der genauen Internetadresse auch Datum, Uhrzeit, Nutzernamen und Kontext dokumentiert. Für eine genaue Anleitung, die auch Hinweise zu verschiedenen Plattformen bietet, empfiehlt die Polizei die Hinweise von Hateaid. Als Beweise können auch Chatverläufe, etwa zu sexuellen Übergriffen, dienen.
Vorsicht bei Darstellungen von Kindern oder Jugendlichen
Handelt es sich allerdings um sexualisierte Darstellungen von Kindern oder Jugendlichen, ist besondere Vorsicht geboten, denn die Speicherung dieser Inhalte ist auch zur Beweissicherung strafbar. In einem solchen Fall sollte der Link einer Beschwerdestelle gemeldet oder das Gerät, auf dem sich die Inhalte befinden, zur Polizei gebracht werden.
Inhalte zur Löschung melden
Sind die Beweise gesichert, empfiehlt die LAG SGPI, die Darstellung zur Löschung bei der Plattform oder dem Seitenbetreiber zu melden. Beschwerden nehmen auch Meldestellen wie die Internet-Beschwerdestelle entgegen. Um eine unkontrollierte Verbreitung der Inhalte zu verhindern, können sich Betroffene an die Dienste "Take It Down" (für Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen) und "stopNCII.org" (für Aufnahmen von Erwachsenen) wenden.
Im nächsten Schritt raten LKA und LAG SGPI zu einer Anzeige. Das ist online oder bei der Polizeidienststelle vor Ort möglich.