SachsenVerteidigung fordert Freispruch für Zschäpe-Freundin

Susann E. soll die Neonazi-Terrorzelle NSU unterstützt haben. Vor Gericht in Dresden schweigt sie bis auf wenige Worte. Ihre Anwälte fordern Freispruch "in Gänze".
Dresden (dpa/sn) - Im Dresdner Prozess um Unterstützung der Neonazi-Terrorzelle NSU hat die Verteidigung Freispruch für die Angeklagte Susann E. gefordert. Die Berliner Rechtsanwälte Uwe Schadt und Hendrik König sahen in dem Verfahren am Oberlandesgericht Dresden (OLG) keinen Hinweis, dass es einen "Wissenstransfer" zwischen den NSU-Mitgliedern und der Beschuldigten gab. Es gebe keinen Beleg, dass Susann E. irgendetwas von den Straftaten gewusst haben könnte. Auch den Vorwurf der Beihilfe halten sie für obsolet.
Susann E. soll NSU geholfen haben
Susann E., Ehefrau des bereits verurteilten NSU-Unterstützers André E., ist wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen angeklagt. Von den rassistisch motivierten Morden und den Raubüberfällen des NSU hat sie nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft gewusst.
Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre Haft für Susann E. gefordert. Die 45-Jährige habe ihrer Freundin, der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe, durch ihre Taten das Leben im Untergrund erheblich erleichtert, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot in seinem Plädoyer.
NSU verübte Morde in ganz Deutschland
Die Neonazi-Terrorzelle NSU bestand aus Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ab dem Jahr 2000 verübten sie jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin.
Mundlos und Böhnhardt verletzten zudem Dutzende Menschen bei zwei Bombenanschlägen in Köln. Die beiden töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst dann flog der NSU auf. Zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund beging die Terrorzelle 15 Banküberfälle.
Zschäpe verurteilten die Richter des OLG München 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft. Sie wurde bei der jetzigen Verhandlung in Dresden an drei Verhandlungstagen ausführlich befragt.
Personalausweis und Krankenkassenkarte geliehen
Konkret wirft die Bundesanwaltschaft Susann E. vor, Zschäpe ihre Personalien überlassen zu haben. Sie soll der NSU-Terroristin mehrmals ihren Personalausweis und andere Dokumente zur Verfügung gestellt haben. Mit der Krankenkassenkarte der Angeklagten habe sich Zschäpe zudem bei einem Zahnarzt behandeln lassen. "Daraus eine Unterstützungshandlung zu machen, geht zu weit", befand Verteidiger König.
Zudem wird der 45-Jährigen zur Last gelegt, an der Abholung des Wohnmobils beteiligt gewesen zu sein, das der NSU am 4. November 2011 bei seinem letzten Raubüberfall in Eisenach verwendete. Dabei habe sie billigend in Kauf genommen, dass das Fahrzeug für einen Banküberfall verwendet werden sollte. Verteidiger Schadt widersprach, dass seine Mandantin vom Zweck der Anmietung etwas wusste.
Beschuldigte schweigt im Prozess
Die Beschuldigte, die nicht vorbestraft ist, hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert und blieb bis zum letzten Prozesstag dabei. Sie schloss sich lediglich den Worten ihrer Verteidiger an. Das Urteil soll am 17. Juli fallen.