SachsenWolfsmanagement: Sachsen passt Herdenschutz an

Nach Änderungen im Bundesjagdgesetz modifiziert Sachsen die Herdenschutz-Maßnahmen. "Das stärkt den Schutz unserer Weidetiere", sagt der zuständige Minister.
Dresden (dpa/sn) - Sachsen passt die Vorgaben zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen an. Als Grund nannte das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft Änderungen im Bundesjagdgesetz. Die Einhaltung der Herdenschutzmaßnahmen sei eine gesetzliche Voraussetzung für die Bejagung eines Wolfes nach einem bestätigten Riss eines Nutztieres.
Sachsen will Kurswechsel beim Wolf konsequent umsetzen
"Der Bund hat beim Umgang mit dem Wolf einen notwendigen Kurswechsel eingeleitet. Diesen setzen wir in Sachsen konsequent um", betonte Minister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU). Wo die Voraussetzungen erfüllt seien, müsse die Bejagung des Wolfes möglich sein. Mit den Regelungen zum Herdenschutz schaffe Sachsen dafür jetzt einen rechtssicheren Rahmen.
"Das stärkt den Schutz unserer Weidetiere und schafft Klarheit für Tierhalter, Jägerschaft und Behörden. Darüber hinaus treiben wir die notwendigen Änderungen im Landesrecht und den neuen Wolfsmanagementplan mit Nachdruck voran", erklärte der Minister.
Wölfe können unter bestimmten Umständen bejagt werden
Das Ministerium verwies auf geänderte gesetzliche Regelungen, nach denen ein Wolf unmittelbar bejagt werden kann, wenn ein Nutztier nachweislich durch ihn geschädigt oder getötet wurde und er dazu Herdenschutzvorrichtungen überwand. Voraussetzung ist eine Begutachtung des Schadens durch die Fachstelle Wolf des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Schafe und Ziegen sollen mit 1,05 Meter hohen und stromführenden Weidenetz- oder Litzenzäunen - Mindestspannung 4.000 Volt auf der gesamten Zaunlänge - vor Wolfsangriffen geschützt werden. Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material sollen eine Höhe von 1,20 Meter haben und elektrisch vor einem Untergraben oder Überklettern geschützt sein. Für Wildgehege und -gatter gilt eine Höhe von 1,80 Meter und gleichfalls Schutz vor Untergraben und Überklettern.
168 Nutztiere bis Ende Juni getötet
Sachsen unterstützt Tierhalter beim vorbeugenden Herdenschutz. Präventive Herdenschutzmaßnahmen, die dem zumutbaren Niveau entsprechen, werden komplett gefördert.
In Sachsen wurden in diesem Jahr bis Ende Juni 98 Schadensfälle mit Nutztieren angezeigt, in 61 Fällen gilt der Wolf hinreichend sicher als Verursacher. Dabei wurden 168 Nutztiere getötet und 18 verletzt, 10 weitere Tiere gelten als vermisst.