SachsenZoll findet explosive Ladung: Feuerwerkskörper

Hobby-Feuerwerker rüsten regelmäßig am Jahresende besonders auf. Doch bei Pyrotechnik ist nicht alles erlaubt. Bei der Einfuhr gilt es Regeln zu beachten.
Dresden (dpa/sn) - Der Zoll in Dresden hat eine explosive Ladung aus dem Verkehr gezogen. Auf einem Rastplatz der Autobahn 17 (Prag-Dresden) wurden in einem aus Tschechien kommenden Wagen 340 Kilogramm Pyrotechnik gefunden, wie das Hauptzollamt Dresden mitteilte. Die Insassen, ein 51 Jahre Mann aus den Niederlanden und sein Sohn (24), hätten angegeben, Lebensmittel zwischen Berlin und Prag transportiert zu haben. "Die explizite Frage, ob sie Pyrotechnik in Tschechien erworben hätten, verneinten beide", hieß es.
Bei der Kontrolle des Wagens wurden die Beamten aber fündig. In einer Palette kamen neben einer großen Feuerwerksbatterie der Kategorie 3 auch ein Karton Kugelbomben und 20 Kartons mit Blitzknallern zum Vorschein. Der Zoll stellte die Feuerwerkskörper sicher und leitete ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Feuerwerkskörper müssen Kennzeichen haben
In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen sein. Fehlt die Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, so ist die Einfuhr der Pyrotechnik verboten und strafbar. Für Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 ist eine besondere Erlaubnis erforderlich.