Thüringen Gericht weist Antrag der Anmelder von Rechtsrock-Konzert ab
04.07.2019, 14:21 Uhr
(Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa)
Themar (dpa/th) - Die Anmelder des Rechtsrock-Konzerts von Themar haben eine weitere juristische Schlappe erlitten. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Meiningen vom Donnerstag sind sie mit dem Versuch gescheitert, der Polizei strenge Kontrollen der Konzertbesucher per Eilantrag gerichtlich zu verbieten. Wenn es individuelle Anhaltspunkte dafür gäbe, dass Polizisten Konzertbesucher intensiv durchsuchen müssten, dann sei das zulässig, argumentierte das Gericht laut einer Mitteilung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die Meininger Richter hatten bereits das absolute Alkoholverbot bestätigt, das die zuständigen Behörden zumindest für den Konzert-Samstag verhängt hatten. Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts gehen die Anmelder des Konzerts beim Thüringer Oberverwaltungsgericht vor. Eine Entscheidung dieses Gerichts über die eingelegten Rechtsmittel steht noch aus.
Für Freitag und Samstag haben Rechtsextreme in Themar in Südthüringen erneut ein großes Rechtsrock-Konzert angemeldet. Inzwischen hat auch der Deutsche Gewerkschaftsbund zu Protesten gegen die Veranstaltung aufgerufen. "Nazikonzerte liefern Vernetzungs- und Finanzierungspotenzial für Rechtsterroristen", sagte der stellvertretende Vorsitzende des DGB in der Region Hessen-Thüringen, Sandro Witt. "Als starke, demokratische Zivilgesellschaft sind wir verpflichtet, Gesicht zu zeigen und für demokratische Werte öffentlich einzustehen."