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ThüringenGericht wird Killerserie "Hannibal" nicht ansehen

02.05.2019, 12:29 Uhr

Die Fernsehserie "Hannibal" über Serienmorde beschäftigte das Landgericht Gera im Verfahren wegen Mordes an einem Studenten in Jena. Dem Antrag der Nebenklage, die komplette Serie anzuschauen, folgte das Gericht jedoch nicht.

Gera (dpa/th) - Im Verfahren um den Mord an einem chinesischen Studenten in Jena hat das Landgericht Gera einen Antrag abgelehnt, wonach alle Verfahrensbeteiligten die Killerserie "Hannibal" ansehen sollten. Es sei kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten, der über das hinausgehe, was die psychiatrische Gutachterin zum Einfluss der Serie auf den Angeklagten festgestellt habe, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf. Nach Einschätzung der Expertin liegt keine Nachahmung oder Nacherzählung der Taten der Serie vor.

Der Angeklagte, ein vietnamesischer Student, hatte angegeben, die Serie "Hannibal" regelmäßig geschaut zu haben. Er soll sein Opfer im August vergangenen Jahres unter einem Vorwand in sein Zimmer gelockt und mit einem Hammer erschlagen haben. Anschließend zerteilte er die Leiche des 25-Jährigen den Ermittlern zufolge mit einem Messer. Die Körperteile habe er im Stadtgebiet von Jena versteckt.

Nebenklagevertreter Christian Stünkel verlangte, dass alle Verfahrensbeteiligten die Killerserie "Hannibal" ansehen. Dies sei notwendig, damit Verteidiger, Staatsanwalt, Richter und Schöffen gezielte Fragen an die psychiatrische Gutachterin stellen könnten, begründete der Anwalt seinen Antrag. Dies erachtete die Kammer jedoch nicht für notwendig.

Die forensische Psychiaterin Helmburg Göpfert-Stöbe hatte sich im Auftrag des Gerichts alle drei Staffeln der Serie mit jeweils 13 Folgen von 40 bis 45 Minuten Länge angeschaut. Zwar habe der Beschuldigte bei der Begutachtung ihr gegenüber Begriffe wie "Monster" oder "Tier" verwendet, die auch in der Serie benutzt worden seien. Allerdings entspreche keines der Tatbilder aus der Serie dem, was dem Angeklagten vorgeworfen werde.

In "Hannibal" würden die Opfer "bizarr zelebriert in der Öffentlichkeit" zurückgelassen. Im vorliegenden Fall sei das Opfer getötet und zerstückelt worden, die abgelegten Leichenteile hätten jedoch eigentlich nicht gefunden werden sollen, so die Gutachterin.

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