ThüringenGotha lässt private Treffen mit bis zu zehn Personen zu
Gotha (dpa/th) - Im Landkreis Gotha dürfen sich bei nichtöffentlichen Veranstaltungen sowie zu privaten und Familienfeiern bis zu zehn Personen treffen. Das sieht eine Allgemeinverfügung vor, die am Dienstag in Kraft getreten ist. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht gezählt. Die Verfügung nennt als Beispiele Treffen in Wohnungen, in dazugehörigen Nebenräumen und -gebäuden, in Garten-, Wochenend- oder Vereinshäusern sowie unter freiem Himmel auf privaten Grundstücken.
Damit weicht der Landkreis von Thüringens Landesverordnung zum Schutz vor Corona ab. Diese sieht für private Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung vor, dass diese sich auf die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands beschränken. Dabei soll die Gruppengröße höchstens fünf Personen betragen, wobei Kinder bis 14 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können.
Im Landkreis Gotha lag die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den vergangenen sieben Tagen bei einem Wert von 78,6 je 100 000 Einwohner. Eigentlich gelten ab 50 neuen Corona-Fällen je 100 000 Einwohner verschärfte Regeln.