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Thüringen"Hochzeitsprämie" bei Gemeindefusionen bleibt

20.01.2026, 14:05 Uhr
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In Thüringen ist vor Jahren eine Gebietsreform gescheitert. Fusionen und Strukturveränderungen bei Kommunen sind seitdem freiwillig - allerdings setzt das Land Anreize mit Geld.

Erfurt (dpa/th) - Thüringens staatliche Hochzeitsprämie für Gemeindezusammenschlüsse wird weiter gezahlt. Geplant sind 200 Euro pro Einwohner oder maximal zwei Millionen Euro als finanzieller Anreiz, wenn leistungsfähige Kommunalstrukturen mit in der Regel mindestens 6.000 Einwohnern entstehen. Das sagte Kommunalstaatssekretär Andreas Bausewein in Erfurt.

Zudem solle es staatliche Zuschüsse geben, wenn Kommunen einen erheblichen Investitionsstau beispielsweise bei der Abwasserentsorgung haben. "Wir wollen die eine oder andere Braut etwas hübscher machen."

Fusionskandidaten herausputzen

In den vergangenen knapp zehn Jahren hat sich die Zahl der Thüringer Kommunen durch Gemeindefusionen oder Neugliederungen laut Innenministerium um etwa 300 auf etwa 600 verringert. Im vergangenen Jahr machte der Landtag den Weg für neue Strukturen in sieben Kommunen in den Kreisen Altenburger und Weimarer Land frei. Hintergrund ist der Bevölkerungsschwund in Thüringen. "Thüringen verliert etwa die Einwohnerzahl einer Kleinstadt pro Jahr."

Vor fast zehn Jahren war in Thüringen eine Gebietsreform gescheitert - damit sind alle Strukturveränderungen hin zu größeren Gemeinden freiwillig. Gezahlt wurde auch in den vergangenen Jahren der Landeszuschuss, der landläufig als "Hochzeitsprämie" bezeichnet wird.

Zielmarke ist das Jahr 2045

Die neuen Leitlinien für Gemeindeneugliederungen, die ab 2027 gelten sollen, werden dem Landtag vorgelegt, der das letzte Wort hat. Ende 2026 läuft die bisherige Regelung aus, sagte der Staatssekretär.

Die Neuregelung sieht vor, dass Gemeinden im Jahr 2045 mindestens 6.000 Einwohner haben sollen. Dieses Ziel kann auch über Zwischenschritte erreicht werden - je nach prozentualer Erfüllung werde dann die Prämie gezahlt, sagte Bausewein.

In dünn besiedelten Regionen gibt es eine Sonderregelung mit der Zielmarke von 5.000 Einwohnern. Weiterhin soll es Entschuldungshilfen für Gemeinden geben, die sonst keinen Partner finden würden. "Ziel ist, dass wir 2045 durchweg überlebensfähige Gemeinden haben", so Bausewein.

Quelle: dpa

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