ThüringenPetition gegen Rechtsrock: Minister bleibt skeptisch
Etwa 20 000 Menschen haben eine Petition unterschrieben, die sich gegen Rechtsrock-Konzerte richtet. Bei einer Anhörung der Beschwerdeführer im Landtag sind ganz unterschiedliche Positionen aufeinander getroffen.
Erfurt (dpa/th) - Die Unterstützer einer Petition, die sich gegen Rechtsrock-Konzerte richtet, haben im Landtag scharfe Kritik an den Thüringer Versammlungsbehörden geübt. "Ihre bisherige Argumentation "Das haben Gerichte so entschieden" lasse ich nicht mehr gelten", sagte die Initiatorin der Petition, Diana Hennig, am Donnerstag in Erfurt bei einer Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Landtages.
Man sei nicht bereit, auch in Zukunft hinzunehmen, dass Behörden immer nur prüften, was für den Versammlungscharakter eines Rechtsrock-Konzert spreche. Die Petenten und ihre Unterstützer forderten, dass die Behörden auch prüfen, was dagegen spreche. Ziel der Petition ist es, eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erwirken, bei der geklärt wird, wie kommerziell Kundgebungen sein dürfen, um noch den grundgesetzlichen Schutz der Versammlungsfreiheit zu genießen. Die Landesregierung soll dabei helfen. Vor wenigen Tagen hatten die Unterstützer der Petition fast 20 000 Unterschriften an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Parlaments, Michael Heym (CDU), übergeben. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) zeigte einerseits große Sympathien für das Anliegen der Petition. "Das sind kommerzielle Veranstaltungen. Das sieht man und das wissen wir auch", sagte er. "Das ist die Gelddruckmaschine der Neonazis." Andererseits hätten er und sein Ministerium große fachliche Zweifel, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts helfen werde, die Aktivitäten von rechtsextremen Konzertveranstaltern einzudämmen. Selbst bei einer Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts im Sinne der Petenten stehe den Rechtsextremen noch immer der Gang vor europäische Gerichte offen, die in Versammlungssachen noch liberaler eingestellt seien als die deutsche Justiz.
Unklar blieb während der Anhörung zudem, ob der Freistaat überhaupt eine rechtliche Möglichkeit hat, eine Verhandlung über den Versammlungscharakter von Rechtsrock-Konzerten vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.
Das Innenministerium hatte am Mittwoch bekanntgegeben, dass es eine Arbeitsgruppe zur Unterstützung der kommunalen Versammlungsbehörden bei angemeldeten Rechtsrock-Konzerten gegründet hat.
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