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ThüringenRichter: Thüringer Windrad-Verbot im Wald verfassungswidrig

10.11.2022, 16:25 Uhr
Windenergieanlagen-im-Morgennebel
(Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp)

Seit Jahren wird in Thüringen über den Bau von Windrädern im Wald gestritten. Jetzt gibt es ein Verfassungsgerichtsurteil, das die Fronten klärt - und Parteien nicht gut aussehen lässt.

Karlsruhe/Erfurt (dpa/th) - Bloß keine Windräder im Wald war über Jahre das Credo der Thüringer CDU. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die pauschale Verbotsregelung im Thüringer Waldgesetz nun fallen - Windräder können von Waldbesitzern gebaut werden. Das ausnahmslose Thüringer Windrad-Tabu sei verfassungswidrig, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2661/21) hervor. Der Beschluss der Karlsruher Richter klärt die Fronten im Freistaat.

Vertreter der rot-rot-grünen Minderheitskoalition, die Ende 2020 zugunsten des Haushaltsbeschlusses mit Zähneknirschen der Gesetzänderung im Landtag zugestimmt hatten, zeigte sich erleichtert. Die CDU-Landtagsfraktion blieb hingegen hartnäckig.

"Das Urteil löst endlich eine Blockade in Thüringen, die uns bei der Energiewende zu lange unnötig aufgehalten hat", sagte Energieministerin Anja Siegesmund in Erfurt. Die Grünen-Politikerin will das vom Verfassungsgericht gerügte Pauschalverbot für Windräder im Wald nun schnell abschaffen - ohne den Naturschutz zu vernachlässigen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) nannte es im Kurznachrichtendienst Twitter, eine "ideologisch getriebene Verbotsregelung", die die CDU gemeinsam mit der Opposition von FDP und AfD durchgesetzt habe. "Waldumbau mit Erträgen aus WKA (Windkraftanlagen) sind zulässig und sinnvoll", so der Thüringer Regierungschef.

Die Kläger

Gegen den generellen Verbotspassus im Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetz hatten private Waldbesitzer Verfassungsbeschwerde eingelegt - mit Erfolg. Sie wollen mit Projektentwicklern Windräder auf Kahlflächen bauen.

Die Entscheidung der Bundesverfassungsrichter

Das Gericht erklärte den Verbotspassus im Thüringer Waldgesetz für "mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig". Er verbiete ausnahmslos die Änderung der Nutzungsart von Waldgebieten und "verhindert damit jeden Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten", heißt es in der Entscheidung. Das sei ein Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht von Waldbesitzern. Dem Freistaat Thüringen fehle für die Regelung die Gesetzgebungskompetenz, da der Bund in diesem Bereich ebenfalls gesetzliche Regelungen getroffen habe. Genannt wird das Bodenrecht.

Naturschutz gilt weiterhin für Wälder

In der Regel sind für Windräder Standorte vorgesehen, die nach Borkenkäferbefall, Trockenheit und Stürmen stark geschädigt oder bereits ohne Bäume sind - sogenannte Kalamitätsflächen. Und mit ihrer Gesetzgebungskompetenz für Naturschutz und Landschaftspflege könnten die Länder Wälder auch weiterhin unter Schutz stellen, "sofern diese Gebiete aufgrund ihrer ökologischen Funktion, ihrer Lage oder auch wegen ihrer Schönheit schutzwürdig und -bedürftig sind", erklärten die Verfassungsrichter.

Reaktionen der Landesregierung

Neben Energieministerin Siegesmund begrüßte auch Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij (Linke) das Karlsruher Urteil. "Wenn in waldreichen Regionen Süd- und Ostthüringens kein Wind im Wald zulässig wäre, müssten Nord- und Mittelthüringen überproportional belastet werden", sagte sie. Sie wolle dafür sorgen, "dass vorrangig geschädigte Waldflächen oder Kahlflächen für Windenergieanlagen im Wald in Frage kommen". Gestärkt worden sei vom Verfassungsgericht das Eigentumsrecht der etwa 180 000 Waldbesitzenden in Thüringen. Siegesmund verwies darauf, dass einige energieintensive Unternehmen, die von Waldflächen umgeben sind, eigene Windkraftanlagen für ihre Stromversorgung bauen wollten. Die Umweltschutzorganisation BUND Thüringen mahnte eine umsichtige Planung von Windrädern an und fordert klare Ausschlussgebiete im Wald.

Opposition bleibt kritisch

"Wir können die Natur im Wald schützen, das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Wie wir das konkret umsetzen, muss nun im weiteren parlamentarischen Verfahren geklärt werden", erklärte der Energiepolitiker der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss. Es liege weiterhin in der Hand des Thüringer Landtags, die besonderen Belange des Naturschutzes mit seiner Gesetzgebungskompetenz auszugestalten, sagte der FDP-Gruppensprecher Thomas Kemmerich. "Wir retten unseren Wald nicht, indem wir in ihm bis zu 250 Meter hohe Windkraftanlagen pflanzen. Wir retten ihn, indem wir Schadflächen aufforsten und den Wald ökologisch umbauen." Kriitsch äußerte sich auch die AfD-Fraktion. "Wir halten an unserer Position fest, dass der Wald kein Industriestandort für die erneuerbaren Energien sein darf", sagte die AfD-Abgeordnete Nadine Hoffmann.

Die Situation in anderen Bundesländern

Nach einer Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit Stand August 2022 gibt es auch in einigen anderen Bundesländern ein Windkraft-Verbot in Forstgebieten. Darin heißt es: "Die Nutzung von Waldstandorten für die Windenergie ist derzeit in sechs Bundesländern zulässig: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland." In zwei weiteren Bundesländern - Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen - sei sie eingeschränkt möglich. Nach dem "Wind-an-Land-Gesetz" der Bundesregierung von Juli sollen bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden. Für die 16 Bundesländer gibt es Vorgaben, wie hoch ihr Anteil zur Erreichung des Ziels sein muss. In Thüringen liegt er bis 2027 bei 1,8 Prozent bis 2027 und bis 2032 bei 2,2 Prozent, sagte ein Sprecher des Energieministeriums in Erfurt.

Quelle: dpa

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