ThüringenRot-Rot-Grün beschließt Plan zu Bekämpfung häuslicher Gewalt

Wie können Frauen besser vor Gewalt geschützt werden? Antworten darauf gibt ein neuer Katalog an Maßnahmen, den das Land beschlossen hat.
Erfurt (dpa/th) - Die Thüringer Landesregierung hat einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt vorgelegt. Der am Dienstag vom Kabinett beschlossenen Plan lege 130 Maßnahmen fest, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden sollen, sagte die Thüringer Gleichstellungsbeauftragten Gabi Ohler. Dabei seien alle Ministerien und die Staatskanzlei eingebunden.
Ohler verwies auf die zunehmende Gewalt im häuslichen Umfeld. Daher sei der Ausbau der Hilfesysteme wichtig. Laut einem Anfang Juni im Landtag verabschiedeten Gesetz soll es künftig flächendeckend Frauenhäuser und Schutzwohnungen für Betroffene häuslicher Gewalt im Freistaat geben. Der Aktionsplan sieht laut Ohler unter anderem auch die Schaffung einer Beratungsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt, den Ausbau der Arbeit mit Tätern im Strafvollzug oder Mittel zur Förderung von Filmen zum Thema sexuelle Selbstbestimmung vor.
Das Innenministerium prüfe Fußfesseln für Gewalttäter zum Schutz von Frauen, sagte Ohler. Eine Initiative der CDU-Fraktion zur entsprechenden Änderung des Polizeiaufgabengesetzes war erst in der vergangenen Woche im Landtag gescheitert.
Die Grünen sehen in dem Landesaktionsplan eine wichtige Säule der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Er sei allerdings vor allem eine Sammlung an Dingen, die in den vergangenen Jahren gemacht wurden. Die darin verankerten Maßnahmen beträfen vor allem Verwaltungshandeln, erklärte die Grünen-Landtagsabgeordnete Laura Wahl. "Alles in allem hätten wir uns deutlich ambitioniertere Vorschläge und Maßnahmen gewünscht", so Wahl.
Das Übereinkommen des Europarates gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, ist seit 2018 geltendes Recht in Deutschland. Die Konvention verpflichtet dazu, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.