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ThüringenVerfassungsbeschwerde gegen Hochschulgesetz mit wenig Erfolg

11.12.2025, 14:28 Uhr
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Die Neufassung des Hochschulgesetzes von 2018 stieß einigen Professoren so heftig auf, dass sie deshalb nach Karlsruhe zogen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss dazu veröffentlicht.

Karlsruhe/Erfurt (dpa/th) - Sie störten sich an Besetzungsvorgaben für Gremien und sahen die Wissenschaftsfreiheit bedroht: Doch die Verfassungsbeschwerde mehrerer Professoren Thüringer Hochschulen gegen die Reform des Hochschulgesetzes ist weitgehend ins Leere gelaufen. Die Beschwerde gegen einzelne Aspekte des 2018 reformierten Gesetzes blieb überwiegend erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte.

Die in der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Regelungen räumten den Professoren weitgehend so viel Mitbestimmung ein, dass die Wissenschaftsfreiheit gewahrt bleibe, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Zuvor war der entsprechende Beschluss des Ersten Senats von Ende September veröffentlicht worden.

Frage des Stimmgewichts – Gesetzgeber muss nachbessern

Allerdings: Bei bestimmten Regelungen sehen die Verfassungsrichter doch Verstöße gegen die Wissenschaftsfreiheit. Dabei geht es etwa um Vorgaben zur stimmberechtigten Mitwirkung von Vertretern der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung an Entscheidungen des Hochschulsenats.

Dort sei das Stimmgewicht der genannten Vertretergruppe bei wissenschaftsrelevanten Entscheidungen groß genug, dass sie einen unpassenden Einfluss haben könnten. Nun muss das Land die Passagen neu regeln und hat dafür eine Frist bis Ende März 2027.

Seit der Gesetzesnovelle 2018 sollen bestimmte Hochschulgremien zu gleichen Teilen mit Vertretern von Hochschullehrern, Studenten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und von Personal im Bereich Technik und Verwaltung besetzt sein.

Minister will Änderungsvorschläge liefern

Wissenschaftsminister Christian Tischner (CDU) zeigte sich mit dem Beschluss zufrieden: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sichert den notwendigen Rechtsfrieden, um den begonnenen Dialog mit den Hochschulen um die Zukunftsfestigkeit der Thüringer Hochschullandschaft zielgerichtet fortzusetzen." Er kündigte an, dass die Landesregierung dem Landtag Vorschläge für die geforderten Anpassungen des Gesetzes vorlegen werde.

Gewerkschaft sieht Signalwirkung

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte die Entscheidung aus Karlsruhe als konsequent. Das Gericht stelle damit klar, dass die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit keine absolute Mehrheit der Professorinnen und Professoren in sämtlichen Hochschulgremien verlangt, sagte Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung. "Damit gibt Karlsruhe grünes Licht für die Demokratisierung der Hochschulen. Weitere Länder sollten jetzt nachziehen und die Mitbestimmung der Studierenden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbauen."

Quelle: dpa

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