ThüringenWeniger Verurteilungen vor Thüringer Gerichten

Thüringer Gerichte haben 2025 weniger Menschen verurteilt. Besonders stark ging die Zahl der Urteile wegen Drogendelikten zurück. Was die Statistik sonst noch zeigt.
Erfurt (dpa/th) - Die Zahl der von Thüringer Gerichten verurteilten Straftäter nimmt weiter ab. Nach ersten Ergebnissen mussten sich im vergangenen Jahr 18.916 Menschen wegen einer oder mehrerer Straftaten vor einem Richter verantworten, wie das Statistische Landesamt mitteilte.
Gegen 14.768 Angeklagte sei eine Freiheits- oder Geldstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe verhängt worden. Im Vergleich zu 2024 gab es damit 3,4 Prozent weniger rechtskräftig Verurteilte. In 541 Fällen endeten die Verfahren mit einem Freispruch. 3.593 Verfahren wurden eingestellt oder es wurde von einer Strafe abgesehen.
Die Verurteilungsquote lag den Angaben nach mit 78,1 Prozent geringfügig über der des Vorjahres (2024: 77,9 Prozent). Deutlich niedriger fiel sie bei Jugendlichen (40,7 Prozent) und Heranwachsenden (60,4 Prozent) aus als bei Erwachsenen (81,3 Prozent).
Von den Verurteilten waren im vergangenen Jahr 3.604 Ausländer. Das sei ein neuer Höchststand, hieß es. Fast jeder vierte Verurteilte (24,4 Prozent) besaß demnach keine deutsche Staatsbürgerschaft. 2024 waren es noch 22,8 Prozent. Die Statistiker weisen darauf hin, dass darunter auch Menschen ohne Wohnsitz in Deutschland waren.
Deutlich weniger Verurteilungen wegen Drogendelikten
Am häufigsten ergingen im vergangenen Jahr der Statistik zufolge mit 26 Prozent Urteile wegen Straftaten im Straßenverkehr. 17 Prozent aller Verurteilten erhielten eine Strafe wegen Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten. Wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten wie Betrug und dem Erschleichen von Leistungen haben 16,7 Prozent der Verurteilten eine Strafe zu verbüßen.
Deutlich rückläufig im Vergleich zu 2024 sei die Zahl der Verurteilungen wegen Drogendelikten gewesen. Diese hätten um 30,6 Prozent auf 915 Fälle abgenommen. Hintergrund ist die Teillegalisierung von Cannabis seit April 2024: Besitz und Eigenanbau sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, sodass zahlreiche zuvor strafbare Cannabisdelikte nicht mehr nach dem Betäubungsmittelgesetz verfolgt werden.