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Recht & Praxis im WinterSchnee schippen: Was ist erlaubt – und was nicht?

26.12.2025, 05:30 Uhr
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Räum- und Streupflichten 2025: Mit passenden Werkzeugen lassen sich Gehwege zuverlässig schnee- und eisfrei halten. (Foto: istockphoto.com)

Im Winter 2025 gelten für Eigentümer, Vermieter und manchmal auch Mieter wieder zahlreiche Pflichten rund um Schneeräumen und Streuen. Wir geben einen Überblick.

Sobald Schnee fällt, greifen in Deutschland feste Regeln. Sie legen fest, wer vor seinem Grundstück räumen muss, wie breit ein Gehweg freigehalten sein soll und wann mit dem Winterdienst begonnen werden muss. Da die Vorgaben nicht bundesweit einheitlich sind, bestimmen Städte und Gemeinden die Details in ihren jeweiligen Satzungen, laut Angaben von Anwaltauskunft.de. Trotzdem lässt sich ein gemeinsamer Kern erkennen: Wer verantwortlich ist, muss sich darum kümmern, dass Gehwege und Zugänge gefahrlos genutzt werden können.

Diese Pflicht gilt sowohl für Hauseigentümer als auch – sofern vertraglich übertragen – für Mieter oder Hausverwaltungen. Auch die Wahl der Streumittel, der Umgang mit Schneemengen und die Sicherung möglicher Gefahrenstellen, etwa durch abrutschende Schneelasten vom Dach, sind rechtlich relevant.

Produkte, die den Winterdienst erleichtern

Räum- und Streupflichten lassen sich mit passenden Werkzeugen erheblich erleichtern. Neben klassischen Schneeschiebern gibt es heute ergonomische Lösungen, Schneewannen für größere Mengen und Geräte für besonders empfindliche Flächen.

Schneeschaufel – klassisch oder modern

Wichtigstes Werkzeug für den eigenen Winterdienst ist und bleibt die Schneeschaufel. Hier gibt es unterschiedliche Ausführungen: beispielsweise aus Stahl und Kunststoff oder klassisch aus Holz.

  • Robuste Bauweise

  • Leicht (beide 2,1 Kilogramm)

  • Holzschaufel gut für schweren Schnee, Kunststoffschaufel für leichteren, frischen Schnee

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Hecht Große Schneeschaufel mit leichtem Stahlstiel
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Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.

Für größere Schneemengen: Schneeschaufel auf Rädern oder Schneewanne

Für besonders rückenschonendes Räumen empfiehlt sich die Masko Schneeschaufel auf Rädern. Durch die Rollen und den verstellbaren Griff entfällt das ständige Heben von Schnee – stattdessen wird dieser wie ein Pusher vorwärts geschoben. Gerade bei längeren Gehwegen oder Einfahrten sowie großen Schneemassen kann das den Kraftaufwand deutlich reduzieren.

  • Räder für leichteres Schieben

  • Verstellbare Höhe

  • Gute Kundenbewertungen (4,3 von 5 Sternen)

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Masko Schneeschaufel auf Rädern
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79,80 €

Der Prosperplast Schneeschieber Arctic Eco ist eine eine besonders breite Räumlösung für private Winterdienst‑Aufgaben auf Einfahrten, Gehwegen oder Hofflächen. Unter der Schaufel unterstützt eine Rolle die Bewegung, sodass der große Schneeschieber sich leichter über ebene Flächen transportieren lässt – eine praktische Entlastung vor allem bei längeren Wegen und größeren Schneemengen.

  • Extra breite Arbeitsfläche

  • Verstärkte Aluminiumkante

  • Rolle erleichtert das Schieben

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Prosperplast Schneewanne Arctic Eco
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Schnee sicher von Dächern entfernen

Für empfindliche Flächen wie Solaranlagen, Glasdächer oder Carports ist vorsichtiges Räumen wichtig. Die Costway Schneeschaufel fürs Dach verfügt über eine Gummilippe und ein verstellbares Aluminiumgestell (201 bis 630  Zentimeter), wodurch Schnee schonend entfernt werden kann, ohne Oberflächen zu beschädigen.

  • Schonende Gummilippe schützt empfindliche Materialien

  • Teleskopgriff für verschiedene Dachhöhen

  • Robustes Aluminiumgestell für sichere Handhabung

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Costway Schneeschaufel Dach mit Gummilippe
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39,99 €47,99 €

Wer ist 2025 zum Winterdienst verpflichtet?

Die Verantwortung beginnt in der Regel beim Eigentümer eines Grundstücks. Viele Kommunen erlauben jedoch, diese Pflicht per Mietvertrag oder Hausordnung an Mieter weiterzugeben. Entscheidend ist dabei, dass eine ordnungsgemäße Übertragung stattfindet – inklusive klarer Angaben zu Zeiten und Aufgaben.

Üblich sind folgende Vorgaben:

  • Räumen werktags ab rund 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen häufig ab 8 oder 9 Uhr

  • Ende der Pflicht meist zwischen 20 und 22 Uhr

  • Schnee und Eis müssen laufend beseitigt werden, also auch mehrfach täglich bei anhaltendem Schneefall

  • Gehwege mindestens ein Meter breit freihalten – ausreichend für zwei entgegenkommende Personen

Wenn der Gehweg fehlt, muss häufig ein Streifen entlang der Straße geräumt werden. Auch Zuwege zu Mülltonnen, Haustüren oder Stellplätzen fallen vielerorts unter die Verkehrssicherungspflicht. Die konkreten Zeiten und Vorschriften können je nach Kommune variieren, daher lohnt ein Blick in die örtlichen Satzungen.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Das Räumen selbst ist grundsätzlich unkompliziert, doch die Details entscheiden. Zwar wird erwartet, dass Schnee und Eis beseitigt werden, aber nicht um jeden Preis. Verboten oder eingeschränkt sind vor allem umweltbelastende Methoden.

Dazu zählen vielerorts:

  • Streusalz, das in der Regel nur in Ausnahmefällen erlaubt ist (z. B. bei Blitzeis)

  • Chemische Taumittel, wenn die kommunalen Satzungen sie untersagen

  • Abschieben von Schnee auf Straßen, sofern dadurch Verkehrsteilnehmer behindert würden.

Empfohlen sind dagegen abstumpfende Mittel wie sogenanntes Diabas Streusplitt aus hartem Lavagestein, etwa von der Marke Oppenhäuser, oder auch Sand. Beide schaffen eine bessere Trittsicherheit und belasten die Umwelt weniger als Streusalz.

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Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Haftung. Kommt eine Person auf einem unzureichend geräumten Gehweg zu Fall, haftet derjenige, der für den Winterdienst verantwortlich ist. Deshalb kann auch eine private Haftpflichtversicherung (wie beispielsweise von DA Direkt) sinnvoll sein, sofern sie solche Fälle abdeckt.

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Klare Regeln – und die passenden Helfer

Die Anforderungen beim Winterdienst bleiben auch 2025 eindeutig: Wege müssen sicher begehbar sein, und Verantwortliche sind verpflichtet, regelmäßig zu räumen und zu streuen. Obwohl kommunale Vorgaben sich regional unterscheiden, geht es überall um einen möglichst sicheren Verkehrsraum.

Praktische Schneeschieber, robuste Schneewannen und ergonomische Räumhilfen erleichtern die Arbeiten und tragen dazu bei, Pflichten schneller und schonender zu erfüllen. Mit einem Blick in die örtliche Satzung und einer gut ausgestatteten Winterdienst-Ausrüstung bleibt der Winter nicht nur gesetzeskonform, sondern auch organisatorisch deutlich entspannter.

Quelle: ntv.de