Nach Angriff auf BahnmitarbeiterAngreifer bleibt nach Sturz aus Zug auf freiem Fuß

Nach der Attacke auf einen Bahnmitarbeiter in Baden-Württemberg, der dabei aus einem fahrenden Zug fiel, bleibt der Angreifer auf freiem Fuß.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe scheiterte mit einer Beschwerde gegen das Nichterlassen eines Haftbefehls am Dienstag vor dem Karlsruher Landgericht. Demnach war für den 36 Jahre alten Beschuldigten nicht abzusehen, dass sich die Zugtür öffnen und der Mitarbeiter hinausstürzen würde.
Der Fall hatte vor einem Monat eine neue Debatte über die Sicherheit von Bahnmitarbeitern ausgelöst. Der 26 Jahre alte Mitarbeiter der DB Sicherheit war auf der Bahnstrecke von Offenburg nach Karlsruhe aus dem fahrenden Zug gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Inzwischen ist er außer Lebensgefahr. Zuvor soll es zu einem Gerangel mit dem alkoholisierten 36-Jährigen gekommen sein, der keinen Fahrschein hatte und auch seine Personalien nicht angeben wollte. Im Zuge des Gerangels öffnete sich eine Zugtür.
Das Amtsgericht Karlsruhe lehnte den von der Staatsanwaltschaft beantragten Erlass eines Haftbefehls ab. Dies bestätigte das Landgericht. Demnach besteht gegen den 36-Jährigen der Verdacht einer einfachen, nicht aber einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung. Das Öffnen der Zugtür sei selbst bei einem Anprall nicht zu erwarten gewesen. Haftgründe gebe es nicht. Der Tatverdächtige habe soziale und berufliche Bindungen, Fluchtgefahr bestehe nicht.