Kurznachrichten

Statistisches Bundesamt Anteil der Abend- und Nachtarbeit sinkt

Die Vergütung von Nachtarbeitet unterscheidet sich teils darin, ob sie regelmäßig oder unregelmäßig ausgeübt wird.

Die Vergütung von Nachtarbeitet unterscheidet sich teils darin, ob sie regelmäßig oder unregelmäßig ausgeübt wird.

(Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild)

Sie arbeiten dann, wenn andere sich ausruhen dürfen: Abend- und Nachtarbeit werden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) auch als ungewöhnliche oder atypische Arbeitszeiten bezeichnet. So verbreitet sind sie in Deutschland:

Der Anteil der Erwerbstätigen, die ständig oder regelmäßig zwischen 18 und 23 Uhr arbeiten, lag 2021 nach Destatis-Angaben bei 14,9 Prozent. Zum Vergleich: 2011 waren es 27,2 Prozent.

Selbstständige haben dabei später Feierabend: Während laut Daten von Eurostat gut ein Viertel von ihnen zu diesen Abendstunden noch tätig ist (2011: 40,2 Prozent), sind es bei den Arbeitnehmern nur 13,9 Prozent (2011: 25,5). Fast ausgeglichen ist dabei der Anteil von Männern (16,9 Prozent) und Frauen (12,7 Prozent).

Der Anteil der Erwerbstätigen, die regelmäßig zwischen 23 und 6 Uhr früh arbeiten, lag 2021 laut Eurostat bei 4,2 Prozent. 2011 waren es mit 9 Prozent noch mehr als doppelt so viele. Relativ ähnlich war 2021 der Anteil an Selbstständigen (3,2 Prozent) und Arbeitnehmern (4,3 Prozent). Auffällig ist aber, dass der Anteil der nachts Arbeitenden bei Männern fast doppelt so hoch wie bei Frauen ist.

Quelle: ntv.de, dpa

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