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Heimreisen lösen Verfahren ausBamf leitet über 2000 Prüfverfahren gegen Geflüchtete nach Reisen ins Herkunftsland ein

24.04.2025, 14:02 Uhr
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(Foto: picture alliance / dpa)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat einem Medienbericht zufolge innerhalb von fünf Monaten mehr als 2000 Verfahren gegen Geflüchtete eingeleitet, die in ihre Heimat gereist sind. Zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. März 2025 seien "insgesamt 2157 Widerrufsprüfverfahren aufgrund temporärer Heimreisen in das Herkunftsland angelegt" worden, zitiert die "Welt am Sonntag" am Donnerstag einen Bamf-Sprecher.

Die häufigsten Heimreiseländer waren in diesem Zeitraum den Angaben zufolge der Irak mit 762 Fällen, Syrien mit 734, Afghanistan mit 240, Iran mit 115 und die Türkei mit 31 Fällen.

Ein Verfahren kann dazu führen, dass einem Geflüchteten der Schutzstatus in Deutschland aberkannt wird. Sobald das Amt von einer Heimreise erfahre, lege es eine "Widerrufsakte an, um den Vorgang zu dokumentieren", zitiert die "Welt am Sonntag" den Bamf-Sprecher weiter. "Für das Herkunftsland Syrien gilt derzeit aber ein temporärer Verfahrensaufschub, das heißt, die Verfahren werden derzeit nicht weiter bearbeitet."

Heimreisen von Geflüchteten sind seit längerem Gegenstand politischer Debatten. Die damalige Ampel-Regierung vereinbarte nach dem Anschlag in Solingen in ihrem sogenannten Sicherheitspaket, dass Asylberechtigte ihren Schutzstatus verlieren, wenn sie in ihr Heimatland ausreisen. Ausnahmen sollen gelten für Geflüchtete aus der Ukraine sowie wenn die Reise "sittlich zwingend geboten" ist, etwa zur Beisetzung naher Angehöriger. Die Ausreise ist den Behörden vorher anzukündigen.

Quelle: ntv.de, AFP

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