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Härtere Strafen für TäterBundesrat will mindestens fünf Jahre Haft für Einsatz von K.o.-Tropfen bei Gewaltverbrechen

23.05.2025, 11:57 Uhr
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K.o.-Tropfen sind für Opfer unsichtbar und in der Strafverfolgung schwer nachweisbar. (Symbolbild) (Foto: Christian Thiele/dpa)

Raub- und Sexualdelikte unter Nutzung von K.o.-Tropfen sollen nach dem Willen des Bundesrats schärfer geahndet werden. Solche Taten sollen künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft nach sich ziehen, heißt es in einem Gesetzentwurf, den die Länderkammer in Berlin verabschiedete. Die Initiative kam aus Nordrhein-Westfalen, nun muss sich der Bundestag damit befassen.

Mit K.o.-Tropfen können Täter ihr Opfer bewusstlos machen, zum Beispiel, indem sie das Mittel unbemerkt in ein Getränk träufeln. "Diese Verbrechen sind besonders perfide, sie sind heimtückisch und die Motive der Täter sind erbärmlich und verachtenswert", sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein. Oft seien die Opfer Frauen. "Deutschland hat ein ernsthaftes Problem mit Gewalt gegen Frauen. Pro Tag findet in unserem Land ein Femizid statt", sagte Rhein, der weiterreichende Maßnahmen fordert.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach sagte, die medizinischen Tatsachen seien lange bekannt. "Sie belegen, dass beim Einsatz von K.o.-Tropfen vor allem in Kombination mit Alkohol und Betäubungsmitteln, die Täter das Leben ihrer Opfer bewusst in Gefahr bringen. Bewusstlosigkeit. Erbrechen, Orientierungslosigkeit nehmen sie in Kauf."

Quelle: ntv.de, dpa

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