Kosten fairer verteilenBundesregierung will Erneuerbaren-Branche stärker an Kosten des Stromnetzausbaus beteiligen

Angesichts des Ausbaus von Wind- und Solarkraftwerken sowie der Planungen für Großbatteriespeicher will die Bundesregierung die Branche stärker an den Kosten des Stromnetz-Ausbaus beteiligen.
Die Erneuerbaren-Branche soll daher je nach Region und Stand des Netzausbaus Zuschüsse zahlen, damit ihre Anlagen angeschlossen werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums hervorgeht, der Reuters am Montag vorlag. So sollen Anreize für den Bau an für das Netz vorteilhaften Standorten geschaffen werden. Es würde das sogenannte Windhund-Verfahren ablösen, wonach derjenige Vorrang für den Anschluss hat, der am schnellsten ist. Zunächst hatte der "Spiegel" berichtet.
Ähnliche Ideen hatte bereits die Bundesnetzagentur unter der Ampel-Regierung entwickelt. Damit könnte der Ausbau der Erneuerbaren besser am Netzausbau ausgerichtet werden. Die Energiebranche fürchtet dagegen, dies könne den Ausbau bremsen. 2025 stammte mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs in Deutschland aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraftwerken.
Ein weiteres Instrument im Entwurf geht in die gleiche Richtung: In Gebieten mit ausgelasteten Netzen können Betreiber von neuen Ökostrom-Anlagen zwar angeschlossen werden, müssen aber darauf verzichten, für eine Abregelung ihrer Anlagen wegen Netzengpässen entschädigt zu werden. Dies ist bisher in der Regel der Fall. Dies soll die sogenannten Redispatch-Kosten senken, die über die Netzentgelte auf die Strompreise umgelegt werden.
Außerdem will die Regierung mit der Reform einer Antragsflut für Großbatterie-Speicher begegne: Dem Entwurf zufolge sehen sich die Netzbetreiber mit Anträgen für neue Anlagen wie Großbatteriespeicher im Umfang von rund 400 Gigawatt konfrontiert, obwohl nur ein Bruchteil davon realisierbar sei. Dies führe zu einer Überlastung der Betreiber und blockiere die knappen Anschlusskapazitäten für seriöse Projekte.
Künftig sollen so die Netzbetreiber Anträge nicht mehr nur nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, sondern nach gesetzlichen Kriterien priorisieren können. Dazu zählen dem Entwurf zufolge der Beitrag zur Sicherheit des Stromsystems oder ob die Projekte besonders zu den Ausbauzielen der Regierung passen. Damit sollen für die Energiewende wichtige Vorhaben Vorrang vor spekulativen Anfragen erhalten.