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Anfang 2023 Bundesregierung will Vorschlag für Gesetz zur Arbeitszeiterfassung vorlegen

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(Foto: dpa)

Die Bundesregierung will infolge des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bald einen Vorschlag für ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung vorlegen. Zunächst werde die am Wochenende vorgelegte Urteilsbegründung des BAG geprüft, sagte eine Sprecher von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). "Im Anschluss, voraussichtlich im ersten Quartal 2023" solle dann ein Gesetzesvorschlag folgen.

Das BAG hatte im September entschieden, dass in Deutschland für Arbeitgeber eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit der Beschäftigten besteht. Am Wochenende legten die Erfurter Richter ihre schriftlichen Entscheidungsgründe vor. Demnach müssen Arbeitgeber ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" einführen, "mit dem die von Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann".

Laut BAG gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits, weil sie sich aus der Interpretation entlang von EU-Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes ergibt. Eine Gesetzesänderung ist daher prinzipiell nicht nötig. Die Ampel-Parteien hatten in ihrer Koalitionsvereinbarung aber bereits eine Gesetzesinitiative angekündigt. Darin würden dann wohl auch unter anderem Strafen bei Verstößen durch Betriebe festgeschrieben.

Quelle: ntv.de, AFP

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