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Urteil zum PaketdienstDHL darf Pakete bei Abwesenheit der Empfänger grundsätzlich bei Nachbarn abgeben

05.02.2026, 13:54 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa)

Das Vorgehen des Paketdienstes DHL, Pakete bei Abwesenheit der Empfänger bei Nachbarn abzuliefern, ist laut einer Gerichtsentscheidung grundsätzlich zulässig.

Das Oberlandesgericht Hamm wies am Donnerstag eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Deutsche Post ab. Durch die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbeziehungen des Tochterunternehmens DHL entstehe Verbraucherinnen und Verbrauchern kein unangemessener Nachteil, erklärte es.

In den AGB heißt es, dass DHL Pakete bei einem Ersatzempfänger abliefern darf, wenn weder Absender noch Empfänger dem nicht explizit widersprochen haben. Zudem muss der Empfänger "unverzüglich" drüber informiert werden. Empfangsberechtigt sind demnach "Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind".

Der vzbv hatte die Regelungen zur sogenannten Ersatzzustellung als unklar kritisiert. "Es ist gut, dass Pakete ersatzweise an Nachbarinnen und Nachbarn zugestellt werden können", erklärte der Verband im September. "Aber für Verbraucherinnen und Verbraucher muss klar sein, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der Nachbarschaft zugestellt werden darf." Die Angaben in den AGB seien "nur unbestimmt".

Das Oberlandesgericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht. Es enstehe "keine unangemessene Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern", entschied das Gericht.

Quelle: ntv.de, AFP

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